Spurplatten eintragungspflichtig ja oder nein???

  • Abend alle zusammen habe heute schon mal die sufu benutzt habe aber nix prikelndes gefunden über meine situation und zwar habe ich bei meinem 325i an der HA Distanzscheiben machen lassen 20mm je seite ein gutachten ist dabei, ich fahre die scheiben auf Orginalen Bmw felgen jetzt ist die frage muss ich die Distanzscheiben eintragen lassen die Reifengröße hinten ist HA: Reifen 255/35 R18 90W - Felge 8,5Jx18, ET37 vielleicht kann mir jemand weiter helfen ;)

  • Das TÜV – Gutachten ist lediglich ein Gutachten über einen Gegenstand, jedoch nicht bezogen auf ein bestimmtes Fahrzeug. Aus diesem Grund muss das jeweilige Kfz beim TÜV vorgeführt werden, um den Gegenstand in die Papiere eintragen zu lassen. Häufig ist dies bei Lenkern oder Scheiben der Fall. Zubehörteile solten bei einem Umbau ein Teilegutachten besitzen, dies erleichtet die Abnahme. Dieses Gutachten ist immer mitzuführen.


    http://www.motorroller-info.de/abe___gutachten.html



    Hoffe das hilft dir weiter, folglich musst du zum TÜV!

  • Deine ja.


    Es gibt aber auch Spurplatten mit ABE diese brauchen nicht eingetragen zu werden z.B. von H&R.

  • Okay ich habe das gutachten auf einer CD die mitgeliefert wurde wie mache ich das beim tüv ;) ausdrucken muss ich mal gucken sind glaube ich 70 seiten

  • Ja, müssen auf jeden Fall eingetragen werden.


    Es gibt aber auch Spurplatten mit ABE diese brauchen nicht eingetragen zu werden z.B. von H&R.

    Das stimmt nicht ganz, die ABE gilt nur bei 16-Zoll-Rädern, bei allen anderen Größen muss auch eingetragen werden.



    Okay ich habe das gutachten auf einer CD die mitgeliefert wurde wie mache ich das beim tüv ausdrucken muss ich mal gucken sind glaube ich 70 seiten

    Da musst Du mal durchschauen was für Dein Fahrzeug relevant ist.
    In der Regel ist es ein Grundgutachten und verschiedene Anhänge für die Fahrzeuge.

  • Zitat von »scooter« Es gibt aber auch Spurplatten mit ABE diese brauchen nicht eingetragen zu werden z.B. von H&R.
    Das stimmt nicht ganz, die ABE gilt nur bei 16-Zoll-Rädern, bei allen anderen Größen muss auch eingetragen werden.


    Danke für die Info wieder was dazu gelernt!

  • Wollte mir letzte Woche auch VA 12 mm und HA 15 mm Spurplatten draufmachen lassen.


    Vorne hats mir nicht gefallen und hinten wären 12 mm ok gewessen, bei 15 ging es bei voller Einfederung an.... Wie machen es dann Leute mit 20 mm, das muss doch schleifen ohne Ende !!!!!! Habe auch HA 8,5x18 ET37.


    Wegen HA 12 mm war mir der Aufwand mit TÜV und allen anderen Sachen einfach zuviel.


    Mein Teiledealer sagte zu mir das ich diese Spurplatten nicht eintragen müsse da ich ja ein Gutachten dabei habe das genau fürn E91 ist. Also ist doch diese Aussage auch falsch???

  • Diese ABE gilt nur in Verbindung mit den serienmäßigen BMW 16 Zöllern...

    Viele Grüße
    proXi


    :thumbup: "Die Deutschen kaufen Autos die sie nicht brauchen, mit Geld, das sie nicht haben, um Leute zu beeindrucken, die sie nicht mögen." :thumbup: