Wie Überführung am besten machen?

  • So, BMW Bank hat alles abgenickt, werd nachher meinen E93 kaufen. 8) :thumbsup:


    Nun ist die Frage, wie ich das mit dem Auto mache:


    Habe aktuell einen E46, der auf meinen Vater läuft.
    Der soll verkauft werden (bzw. abgemeldet und im Frühjahr verkauft).
    Das Kennzeichen will ich behalten (also, neues Schild, aber halt dieselbe Nummer) und den SF-Rabatt will ich natürlich auch auf mich übertragen.


    Dann der neue E93.
    Steht am anderen Ende von Deutschland, ich habe das Auto noch nicht gesehen und also blind gekauft.
    Ich gehe davon aus, dass alles in Ordnung ist, aber für den Fall der Fälle habe ich ja 2 Wochen Widerrufsrecht oder so.


    Nun muss der E46 aber noch mal zu BMW wegen 2-3 kleineren Dingen, das wird wohl frühestens was zwischen den Jahren.
    Ich muss ihn also noch mal bewegen und kann ihn nicht schon jetzt in die Tiefgarage stellen.


    Ich könnte sagen, gut, dann mache ich das alles in Ruhe und hole den E93 Anfang Januar.
    Ist aber auch blöd, denn dann ist mein Widerrufsrecht abgelaufen.


    Kurzzeitkennzeichen für den E93 holen?
    Aber die kann man dann vermutlich nicht mehr auf die Versicherung anrechnen lassen, wenn ich den E46 erst Anfang Januar abmelde, oder?


    Oder gleich abmelden und ggf. Kurzzeitkennzeichen für den E46 holen, um ihn zu BMW zu bringen?
    Nee, das ist ja dämlich...


    Andere Ideen? :D

  • Kannst du es dir denn finanziell erlauben den E93 abzuholen, wenn der E46 noch nicht verkauft ist?


    Dann Kurzzeitkennzeichen holen und E93 abholen,
    wenn du die Kennzeichen bei der gleichen Versicherung holst, wo du ihn hinterher auch versicherst, kostet dich das meist nix!



    Ich bezweifel aber stark, dass du ein Widerrufsrecht hast. Höchstens um den aktuell, fernmündlich geschlossenen, Kaufvertrag rueckgaengig zu machen. Aber sobald du das Auto abholst, wird's sich noch mal nen "richtigen" Vertrag geben...
    Und auch da gilt das Fernabsatzgesetz nur, wenn du beim Haendler kaufst.. Wenn du von privat kaufst und schon ein gueltiger Kaufvertrag zustande gekommen ist, hast du u.U jetzt schon schlechte Karten

    Für:

    • Codierungen und Nachrüstungen aller Art
    • Softwareupdates
    • Anpassung gebrauchter Tachos/Steuergeräte
    • Tachoumbauen


    PN an mich ;)

  • Ja, ich leiste jetzt eine geringere Anzahlung, hab dafür eine höhere Schlussrate, und schieße dann in einem halben Jahr (vorher erlaubt es die BMW Bank nicht) noch mal Geld nach und hab dann die "eigentlich" Schlussrate.
    Ok, dann klär ich mal, wo ich ihn danach versichere, und frage dann bei der Versicherung nach...


    Ja, klar, wenn ich das Auto abgeholt hab, ist mit Widerrufsrecht nix mehr, das ist auch völlig in Ordnung.
    Mir geht's einfach darum, dass der Verkäufer gesagt hat, der Wagen steht neuwertig da.
    Wenn ich dann hinkomme und er doch stark abgenutzt sein sollte o.ä. (14 TKM runter, neulich einen Mietwagen mit 20 TKM war, der wie Sau aussah), will ich halt sagen können: "Sorry, so was hab ich nicht gekauft."


    Gehe nicht davon aus, dass das passiert (ist ein großer BMW-Händler), aber man weiß ja nie...

  • Hmm.. ich glaub, das kann schwierig werden, weil der E46 ja aktuell auf meinen Vater läuft...


    Aber ich werd definitiv mal meinen Versicherungsheini fragen, danke!

  • hättest gleich machen können und uns mitm Dünnschiss verschonen können :fail:

    Geht's noch? Ich wechsel jetzt evtl. die Versicherung und muss erst mal gucken, wie ich das alles mache.
    Eh ich mir irgendeinen Mist von der Versicherung aufschwatzen lasse, frage ich vielleicht erst mal hier?!

  • Ich bezweifel aber stark, dass du ein Widerrufsrecht hast. Höchstens um den aktuell, fernmündlich geschlossenen, Kaufvertrag rueckgaengig zu machen. Aber sobald du das Auto abholst, wird's sich noch mal nen "richtigen" Vertrag geben...


    Und auch da gilt das Fernabsatzgesetz nur, wenn du beim Haendler kaufst.. Wenn du von privat kaufst und schon ein gueltiger Kaufvertrag zustande gekommen ist, hast du u.U jetzt schon schlechte Karten


    Denke ich auch. Hab damals auch einen Kaufvertrag per Fernabsatzgesetz geschlossen, da das Fahrzeug 600km entfernt stand und ihn daher gleich beim ersten mal besichtigen gleich mitnehmen wollt. Mit dem Kaufvertrag hab ich ihn mir aber vorab "gesichert". Sobald du das Fahrzeug aber besichtigt hast wars das mit dem Widerrufsrecht. Genau weiß ichs jetzt auch nicht, aber so wurde es mir damals beigetragen. Informier dich da bitte vorher nochmals genau !


    Ich war froh drum, dass ich ihn nicht besichtigt hab. Einen Tag später bin ich auf ein Angebot eines 335ers aufmerksam geworden .. stand nicht so weit entfernt wie das andere Angebot. Samstag hingefahren, besichtigt, Probe gefahren und Vertrag unterschrieben. Den Kaufvertrag des 330ers konnte ich einfach widerrufen, da per Fernabsatzgesetz geschlossen. Hätte ich ihn besichtigt wäre der Vertrag verbindlich gewesen ohne Rücktrittsrecht.


    Deswegen informier dich da bitte nochmals genau bevor du die Katze im Sack kaufst !


    Gruß


    EDIT: War leider zu langsam, da es gerade wieder hektisch im Büro war. Du weißt ja schon, dass dein Widerrufsrecht verfällt sobald du ihn besichtigt hast. :thumbup:

    Gruß


    Mike


    E90 320si 2011-2012 / E90 335i LCI N54 2012-2016 / E90 M3 LCI 2016-