Neue Alufelgen verbogen nach DHL-Transport

  • Hallo meine lieben Juristen :)


    ich wollte euch kurz mein Problem schildern und fragen ob ihr mir da informativ weiter helfen könnt.


    Ich hatte mir 2 neue Alufelgen gekauft gehabt (Z-Performance ZP01) und habe diese dann wieder weil ich sie doch nicht gebrauchen konnte privat verkauft.
    Als die Felgen beim neuen Besitzer angekommen sind, waren beide Felgen außen verbogen und man sieht deutliche spuren am Karton.


    Ich habe mich daher dem Käufer gesagt er soll die Felgen zur Reklamation bei DHL zurück geben und er bekommt von mir das Geld wieder.
    Jetzt bekomm ich in den nächsten Tagen oder Wochen von DHL eine Schadensanalyse. Ich bin mir aber sicher dass sie sagen werden, dass die Verpackung unzureichend war und ich auf dem Schaden sitzen bleibe.


    Jetzt wollte ich euch fragen ob ihr zufällig wisst oder es jemand mal bei alten Schrottfelgen ausprobiert hat, welche Kraft nötig oder welche Wucht auf die Felgen eingewirkt haben müssen um diese Beschädigungen vorzuweisen? Ich bin mir sicher dass es bei so einem Schaden nicht um eine normale Beschädigung handeln kann die mal beim Versand passieren kann, sondern es in meinen Augen groß Fahrlässig ist so eine Beschädigung hervorzurufen. Im Übrigen waren die Felgen in zwei Kartons aufeinander verpackt zu einem Paket gebunden worden, daher ist das Schadensbild noch komischer, da ich mir wenn dann nur vorstellen könnte dass dann eine Felge beschädigt wird.


    Welche Möglichkeiten hab ich mich da durch zu setzten? Ich hab im Internet schonmal gesucht ob ich was finde wo mir jemand sagen kann welche Kraft nötig wäre um eine Alufelge zu verbiegen, allerdings ohne Erfolg.


    Danke schomal im Vorraus.

  • Deine initiale Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten, denn wenn die Felgen falsch belastet wird, dann reicht auch eine geringere Kraft für eine Deformation entscheidend ist der Kraftvektor und Fläche der Krafteinwirkung.


    Zu DHL: wenn es kaputt ist, war es nicht richtig verpackt. Ganz einfache DHL-Logik. Die Versicherung hilft nur, wenn das Paket komplett verschwindet. 1m Fallhöhe muss das Paket aushalten und das kann, je nach Winkel und Bodenbeschaffenheit (Bordsteinkante) ziemlich tötlich für eine Felge sein.

  • Hat dies der Käufer wenigstens gleich beim Empfang beim Postboten reklamiert?

  • als tisch kann man die ja noch nutzen :)
    was sollen die so noch kosten?

    Wer gerne selbst am Auto oder Haus schraubt, oder einfach Werkzeug möchte gerne an mich wenden :)


    Hoffmann Group

  • mig77: Sofort reklamiert leider nicht weil er es ja auch erst gesehen hat als er sie aufgemacht hat.
    insider: Das mit der Fallhöhe lass ich mir auch eingehen, aber dann würde eine Felge kaputt gehen wenn das Paket schräg aufkommt und nicht beide, wenn sie übereinander verpackt waren?
    FrankenBMW: Kannst die Felgen wenn ich sie wieder habe gerne haben, muss aber erst noch schauen was da raus kommt, dann weiß ich ob ich dir dafür noch was abknöpfen muss :P .


    Also bleib ich eigentlich machtlos und auf dem Schaden sitzen meint ihr und ich kann keinen Einspruch erheben?

  • Was heißt Einspruch. Wenn DHL ablehnt, kannst du sie verklagen. Bei einer Verhandlung wird sich DHL auf die AGBs berufen und dann sieht es eben schlecht aus.

  • Die wurden doch in der Originalverpackung verschickt, oder sehe ich das falsch? Ergo kann von unzureichender Verpackung keine Rede sein.
    Für mich sieht das so aus, als wenn das Paket aus dem Paketwagen gefallen ist und irgendwo auf n Bordstein oder was anderes dieser Größe aufgetroffen ist.

  • Wenn man im Internet so nachliest heiß es dass die Originalverpackung auch nicht mehr ausreichend ist. ist halt schon heftig was DHL mit den meisten Reklamationen macht und einfach sagt dass es die Schuld vom Versender ist, anstatt dass mal bisschen aufpassen und wenn mal was passiert, dafür gerade stehen.

  • Die wurden doch in der Originalverpackung verschickt, oder sehe ich das falsch? Ergo kann von unzureichender Verpackung keine Rede sein.


    OVP von Felgen ist nur ausgelegt das sie vom Hersteller sicher auf Paletten gepackt und per LKW zum Großhändler transportiert werden, noch ein ``Relikt`` vergangener Zeit. ;)


    Die Felge wird im Karton doch nur durch einen Plaste-Ring am Horn geschützt, das dient eher zum Schutz vor Kratzern und nicht vor Stürzen aus Höhen von nem Meter wie das die Paketdienste vorschreiben.


    Den Schaden wird man sich ganz sicher selbst ans Bein binden, da kann er klagen wie er will, keine Chance!