Danke. Bin fündig geworden und hab sogar schon eine elektronische Schnellpost verschickt
BMW Performance Power Kit 320d + 15kw + 40NM
-
-
Sehr gut.
-
Ich brauche nochmals euren Rat, es ist nun soweit das ich das ganze nach Rücksprache mit meiner Rechtschutzversicherung einem Anwalt übergeben werde.
Das der Händler mit ein Produkt verkauft hat, was gem. Leistungs/Produktbeschreibung nicht das hält was es verspricht.
Weiter behauptet ja der Händler das liegt daran das mein Auto ein Problem hätte, für dieses Problemsuche verlangt er ja die Übernahme der Kosten meinerseits, dies will ich nicht da es ja quasi ein Freifahrtsschein für den Händler ist, zweitens hätte der Händler doch m.E. vor dem Einbau prüfen müssen ob das KFZ Fehlerfrei ist oder?Vorab habe ich aber noch 2 Fragen an euch, da mir die Herren der Versicherung nicht so kompetent rüberkamen.
1. Was ist bei der VMAX der Maßstab? (Rechtlich) da mein Fahrzeug laut Tacho ja 238Km/h bringt, laut GPS es aber 226 sind. Habe ich da nach eurer Meinung überhaupt eine Chance?
2. Welcher Fachanwalt wäre der richtige? Vertragsrecht? Handwerk? KFZ? wobei bei KFZ es häufig nur um Unfälle geht...Danke für eure Antworten und Sorry für etwas OT !
-
Meiner fährt auch genau 238 km/h lt. Tacho. Ich hab jetzt schon öfters diese Zahl gelesen. Ist doch interessant, oder?
Grüße S.
-
laut Tacho ja 238Km/h bringt,
Tacho ist ja nachweislich nicht genau, daher zählt nur die GPS-Geschwindigkeit.
-
Ein Tacho darf bis zu 7% voreilen. Das heißt wenn dein Auto nach GPS 200km/h fährt, darf der Tacho 214 anzeigen, er darf aber nicht 199km/h anzeigen (Tachos müssen voreilen!). Gibt aber auch ein paar Autos, da passt das über das ganze Tachoband bis auf 2..3km/h genau!
-
Die Frage ist wie ein Gutachter das Ganze bewerten würde, laut Beschreibung des Kits VMAX 238, diese wurde im Fahrzeugschein auch eingetragen, laut Tacho erreicht das Auto es auch.
Wird wirklich der GPS Wert dann genommen? Genau das Frage ich mich...u.a.... -
Wird wirklich der GPS Wert dann genommen? Genau das Frage ich mich...u.a....
Dass muss dann ein Gutachter machen.
-
Die Frage ist wie ein Gutachter das Ganze bewerten würde, laut Beschreibung
des Kits VMAX 238, diese wurde im Fahrzeugschein auch eingetragen, laut Tacho
erreicht das Auto es auch.
Wird wirklich der GPS Wert dann genommen? Genau das Frage ich mich...u.a....
Nein, das ist selbstverständlich NICHT die Frage.
Ein Gutachter hat überhaupt nichts zu "bewerten". Das tut das Gericht.
Der Gutachter ermittelt die Fakten zu einem Thema, das fachlich das Gericht
( = den oder die Richter) überfordern würde. Mehr nicht.Und genauso selbstverständlich ist es auch vollkommen irrelevant, was dein
blöder Tacho anzeigt, wie Kollege ferrari987 bereits zuvor festgestellt hatte.
Tachos sind keine genauen Messgeräte, sie eilen IMMER vor, oft sogar ganz
erheblich. Das kann also gar nicht die Grundlage einer Beurteilung sein, wenn
es wie vor Gericht um etwas geht.Allerdings ist auch GPS nicht gleich GPS. Wir hatten das Thema im Forum bereits
mehrfach. Normale Navis taugen dafür nicht. Es gibt vor allem zwei Probleme:1.
Ein stinknormales Navigationssystem besitzt lediglich einen GPS-Empfänger mit
einer Auflösung von nur 1 Hz. Das ist extrem ungenau, da sind Abweichungen
von mehreren km/h möglich. Noch schlimmer wird es in Kurven. Zwingend erfor-
derlich sind Empfänger mit 10 Hz oder wenigstens 5/6 Hz, wie sie Standard sind
bspw. für "2D"-Messequipment, Performance- und Drift-Boxen oder natürlich auch
in der Luftfahrt und im militärischen Bereich.2.
Die Methodik: Wer planlos einfach so "misst", der misst bekanntlich Mist. Es ist
entscheidend den Höhenverlauf der Strecke und die Windverhältnisse zu kennen
(nicht nur nach Auge und Bauchgefühl), sich also eine passende Strecke und einen
windstillen Tag auszusuchen und unmittelbar nacheinander zwei Fahrten in beide
Richtungen durchzuführen. Oft wird man erstaunt feststellen, dass die Mühle auf
dem Rückweg langsamer ist, man also auf dem Hinweg wohl doch Gefälle und/oder
Rückenwind erwischt hat.Das mag manchem auf den ersten Blick übertrieben vorkommen. Ist es aber nicht.
Denn es geht nur und ausschließlich so und nicht anders. Macht man hierbei Kom-
promisse, dann sind die Zahlen nichts wert. Und vor Gericht wird man sich das
auch vorhalten lassen müssen.Übrigens mit ein Grund, warum Vmax-Diskussionen in Autoforen meist aus dem
Ruder laufen und ich sie meide - 95 % der User sind sich der o.g. Problematik gar
nicht bewusst. Das führt dann zu den kannten Beiträgen á la "mein 318i geht 260". -
Wie schnell wird der E92 eigentlich eingetragen, wenn das PPK verbaut ist, also dann mit 200ps?
Meiner ist Serie nämlich schon mit 238 eintragen bei 184ps.
Sent from my iPhone using Tapatalk 2