Non-RFT eintragungspflichtig?

  • Hallo,
    wisst ihr wie das ist? Hab jetzt schon mehrmals gehört, dass man nicht ohne weiteres die RFT durch Non-RFT ersetzen darf, da der TÜV was dagegen hat. Stimmt das oder war das falsches Gerede?
    Max.

  • Servus,


    absolut falsches Gerede! Hier fahren so viele NON-RFT (ich ab nächste Woche auch komplett, sowohl Sommer als auch Winter).

    Viele Grüße
    proXi


    :thumbup: "Die Deutschen kaufen Autos die sie nicht brauchen, mit Geld, das sie nicht haben, um Leute zu beeindrucken, die sie nicht mögen." :thumbup:

  • Naja, nicht so ganz falsches Gerede ;)


    Nur die RFT runter reißen und normale Reifen montieren ist nicht- Du musst dann einen Ersatzreifen oder Tire-Fit-System mitführen ;)
    Aber so ein TFS kostet nicht die Welt....

  • Man muss kein TFS mitführen! Man darf nur keinen behindern, wenn man wegen einem Platten irgendwo liegen bleibt. Würde mir diese Grütze niemals in den Reifen kippen. Wenn ich einen Platten habe, rufe ich den ADAC und gut ist!


    Was vielleicht noch wichtig is. BMW übernimmt bei einem Fahrzeug mit NON-RFT im Pannenfall (Platten) keine Abschleppkosten. Hier sollte man evtl. über einen Schutzbrief beim Versicherer/ADAC nachdenken.

    Viele Grüße
    proXi


    :thumbup: "Die Deutschen kaufen Autos die sie nicht brauchen, mit Geld, das sie nicht haben, um Leute zu beeindrucken, die sie nicht mögen." :thumbup:

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  • Also ein Bekannter von mir ist beim TÜV als Prüfer- und der hat mir gesagt, dass das kein Kindergarten ist!
    Wenn Du z.B. mit einem Plattfuß auf der AB liegen bleibst, Du diese auch verlassen können musst.


    Daher wird das auch beim TÜV kontrolliert, wenn Du keine RFT mehr drauf hast!
    Zudem sieht das der Trachtenverein grün/weiß Autobahn nicht gerne und wenn Du an die falschen Udels gerätst, bekommst Du eine Menge Ärger...
    Kann gerne am WE mal die rechtlichen Hintergründe erfragen ;)

  • Der Umstieg hat nichts mit dem TÜV am Hut, wie "proXi" es bereits sagte.
    Kannst du also ohne Bedenken machen.
    Laut StVZO ist nichts vorgeschrieben, weder Not-/Ersatzreifen, RFT, Panneneset, noch sonst etwas.
    Eine Anzeige wegen "Verkehrsbehinderung" oder "Gefährdung des Strassenverkehrs" kann man auch so bekommen, je nach Ümstände.
    Das hat aber alles nichts mit dem TÜV gemeinsam.


    Da wurde auch nachgefragt:
    http://www.1erforum.de/runflat…he-konsequenzen-2468.html

  • Es ist weder ein Ersatzreifen noch ein Reifenkit PFLICHT in Deutschland!!
    Du musst absolut gar nichts dabei haben!!
    Und NonRunflat beim TÜV eintragen ist wohl der größte Schwachsinn!


    ABER:
    Wenn du eine Reifenpanne hast und nix dabie hast UND!!!!! dadruch der Verkehr unnötig behindert wird, kannst du mit einem Busgeld belangt werden!!! ABER2: NIEMAND!!! ist verpflichtet sein Leben zuriskieren nur um einen Reifen zuwechseln! Z.b Auf der Autobahn!! Das ist schlichtweg QUATSCH!

    Made in East Germany - the bitch


    Zum Gedenken an Robert Müller († 21.05.2009) - du warst ein großer Sportler und Mensch :traurig2:

  • Sorry, Ihr habt recht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    Habe auch noch einmal nachgelesen und es stimmt: Man braucht weder Ersatzreifen noch TFS oder RFT....


    S O R R Y !

  • Keine Ursache ;)

    Viele Grüße
    proXi


    :thumbup: "Die Deutschen kaufen Autos die sie nicht brauchen, mit Geld, das sie nicht haben, um Leute zu beeindrucken, die sie nicht mögen." :thumbup: