Ich versteh die Diskussion nicht ganz.
Will ich einen Gebrauchtwagen kaufen, mach ich mich kundig. Auf das Wort Vollausstattung kann mam sich nicht verlassen, da es dafür keine Definition gibt. Also erfrage ich, ob der Wagen die für mich wichtigen Ausstattungen hat. Auf die kann man sich dann auch berufen! Und erst dann nehm ich Urlaub und fahr los . . . . .
Auf so etwa s mit RA zu reagieren, empfinde ich als überspannt und treibt nur die RA-Kosten für wirkliche Rechtsfälle hoch. Denn wenn sich ein RA mit sowas neschäftigen muß, tut der mir auch leid!
MfG
P.S. Ein 3-er mit wirklich kompletter Ausstattung aber NUR alpinweiß - hat der dann VOLLAUSSTATTUNG???? Ist ja kein Metallic . . . . . . .