... und mit "M Power" schriftzug!
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habe gerade in der performance preisliste gelesen:
"Nutzung im Widerspruch zu straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
unzulässig."
was heisst das nun genau? nicht eintragfähig?
oder heisst das: nutzung innerhalb (nicht im Widerspruch) der straßenverkehrsrechtilchen Vorschriften zulässig? -
Bmw möchte sich damit absichern, dass du z.B. kein 1/4 Meile Rennen mit deinem Lenkrad auf öffentlichen Straßen ausführst die ganzen Funktionen wie G-Meter usw. darfst du offiziell ja nur auf ner Rennstrecke verwenden (..da es ja im Widerspruch zur Stvo steht)
is wie mit dem telefonieren während der Fahrt. Ist verboten, aber fast jeder machts
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am besten da fragst bei deinen freundlichen nach
meiner meinte, wenns bei uns freigeben bzw fürs jeweilige model verkauft wird, darf mans auch einbau.
das mit der StVo müsse er selber nomal rausfindn -
ja so ähnlich hab ich mir das gedacht...
also rein mit dem teil...
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naja ... i wart no bissl
vl habens dann diverse online händler günstiger im sortiment -
das performance lenkrad lässt kräftig auf sich warten...noch immer keine info wann es denn nun wirklich zu haben sein wird...