OK also keine vorsteuer-Abzugsberechtigung.
Du darfst zwei Dinge nicht verwechseln.
Zum einen verursacht das Auto als Firmenwagen Kosten. Diese sind grundsätzlich in voller Höhe absetzbar. Unterschiedlich ist dabei die Art der Anschaffung. Lass dir nicht erzählen in wieweit die Rabatte von der Finanzierungsart abhängen. Das ist Vergangenheit.
Bei einer Finanzierung geht das Auto genau wie bei einem Barkauf in den Bestand deines Unternehmens über. Du kannst dann folgendes tun:
1) Vorsteuer vom Anschaffungspreis rausziehen (entfällt bei dir leider).
2) Anschaffungspreis über eine bestimmte Laufzeit absetzen.
Dazu ein Beispiel:
Du kaufst das Auto für 30.000 Euro. Bei einem Alter des Autos von 3 Jahren schaffst du es evtl., beim Finanzamt eine Rest-Nutzungsdauer von 3 Jahren anzusetzen.
das bedeutet, im ersten Jahr der Anschaffung (2010) setzt du 10.000 Euro als Kosten steuerlich ab. 2011 nochmal 10.000 Euro und 2012 nochmal 10.000 Euro.
Nach 3 Jahren ist das Auto abgeschrieben und ist steuerlich nicht mehr wirksam. ACHTUNG! Wenn du das Auto je wieder verkaufen willst zählt das als Gewinn und du musst darauf wiederum Einkommensteuer zahlen. Wenn du das Auto nach 3 Jahren z.b. für 15.000 Euro wieder verkaufen möchtest sind auch diese 15.000 Euro wieder steuerlich wirksam, aber diesmal als Gewinn, d.h. du zahlst dafür Einkommensteuer. Und komm nicht auf die Idee das AUto nach 3 Jahren an dich selber privat zu verschenken, Finanzämter sind nicht doof und haben Zugriff auf Schwacke
Beim Leasing sieht das anders aus. Du kannst:
1) Vorsteuer von Anzahlung und Leasingrate rausziehen (entfällt bei dir leider)
2) Anzahlung (Leasingsonderzahlung) und Leasingrate sind steuerlich wirksam.
Dazu wieder ein Beispiel:
Das Auto kostet 30.000 Euro. Du least auf 36 Monate, zahlst 10.000 Euro als Sonderzahlung an, der Rest als monatliche Rate für z.B. 300 Euro.
Du KÖNNTEST jetzt auf Sonderzahlung und Rate Vorsteuer rausziehen (sicher das du dich als der vorsteuer-Sache raushalten willst? Könnte sich lohnen ;-)).
Ansonsten sind im Jahr der Anschaffung die 10.000 Euro Sonderzahlung steuerlich sofort wirksam, dazu jeden Monat die 300 Euro. Das Auto geht NICHT in den Bestand deines Unternehmens über. Nach 3 Jahren gibst das Auto zurück und fertig.
Das ganze hat NICHTS mit der privaten Nutzung. d.h. 1%-Regelung oder Fahrtenbuch zu tun, das kommt noch oben drauf.
Was jetzt besser/günstiger ist musst du selber wissen, die monatliche Belastung ist in beiden FÄllen in aller Regel vergleichbar. Willst du das Auto sehr lange fahren ist die Finanzierung vermutlich besser, weisst du jetzt schon das du das Auto nach 3 Jahren wieder abgibst solltest du über Leasing nachdenken.
SR