BMW 325i... Unfall bei Überholvorgang! Was nun???

  • leute der wird den prozess nicht gewinnen. wer überholt schon autos wenn die traße abzweige hat, weil es könnten ja auch andere teilnehmer aus der straße raus kommen. Das ist egal ob er langsamer gefahren ist oder nicht, auch ein traktor darf auf solchen traßen mit 20 sachen fahren und wie willst du das nachweißen wenn mit dem blinken.


    Es ist zwar schade um das Auto, aber auf abgezweigten straßen überholt keiner. das ist genau das selbe wie in der stadt überholen


    grüße

  • leute der wird den prozess nicht gewinnen. wer überholt schon autos wenn die traße abzweige hat, weil es könnten ja auch andere teilnehmer aus der straße raus kommen. Das ist egal ob er langsamer gefahren ist oder nicht, auch ein traktor darf auf solchen traßen mit 20 sachen fahren und wie willst du das nachweißen wenn mit dem blinken.


    Nachweisen mit dem Blinken, kann ich das mit Hilfe meiner 2 Zeugen die mit im Auto saßen und das genauso gesehen haben.


    Abgezweigte Straße kann man so nicht sagen... es war lediglich eine Einfahrt zur Bushaltestelle + Parkplatz und wunderbar einsehbar, da es eine ansonsten unbebaute Stelle ist.


    Desweiteren hab ich folgendes im Internet gefunden:


    "Innerorts sei grundsätzlich damit zu rechnen, dass Fahrzeuge auch dann überholen, wenn eine Absicht des Vorausfahrenden zum Abbiegen bzw. Wenden angezeigt sei. Bloßes korrektes Einordnen und Zeichengeben befreie nämlich von der zweiten Rückschau nicht. Auf schmalen Straßen seien Linksabbieger unter Umständen auch nach der zweiten Rückschau zur weiteren Beobachtung des Nachfolgenden verpflichtet."


    In diesem Fall wird die Kollision Innerorts geschildert. Bekannterweise sind auch Orte gespickt mit Einfahrten und Straßen die nicht einsehbar sind.


  • Moin Moin,


    ich würde auch mal von 50/50 ausgehen, da der Überholer (also Du) an einer Stelle überholt hat, wo man mit dem Einbiegen auf den Parkplatz hätte rechnen müssen, vor allem, wenn der Andere schon so langsam fährt. Auf der anderen Seite muss der Überholte (also der OPPEL) beim Abbiegen sicherstellen, dass keiner auf der Spur ist (Thema Schulterblick und toter Punkt).


    Just my 2cents.

  • Wahrscheinlich kommen dann noch so Aussagen wie "Der BMW (!!!) kam aus dem NICHTS!" - und dann bist du wieder der Raser... ;(

    LEUTE - fresst Scheiße - Millionen Fliegen können sich nicht irren!

  • Hallo,


    zum einen bei so einem Überholvorgang wird schon immer kritisch geschaut. Da bin ich echt Gespannt wie das ausgeht, zumal auch die Polizei da war und wie du sagst du als Verursacher draufstehst. 100 % schuldfei kommst du da nicht raus.


    Melde es deiner Versicherung und schalte einen Anwalt ein. Bzw. was sagt den die Polizei, sonst kannst du dir die Selbstbeteilung für deinen Anwalt auch noch sparen.


    Wenn du die Unterlagen von der Versicherung bekommst, dann eben ggf. diese von Anwalt beantworten lassen. Jetzt den Anwalt anrufen bringt nichts, ggf. nur das du schon mal eine Akte anlegen lässt und ihm die Vollmacht gibst, dann kann er loslegen wenn du ihm die Briefe der Versicherungen zukommen lässt.


    Auf M Paket kannst du umrüsten, musst natürlich jegliche Teile selbst die Differenz zahlen.


    Ob deine Kollegen es genau so sehen spielt keine große Rolle ist. Maßgeblich sind die Aussagen, der Hergang und was die Polizei notiert.

  • Wenn ich Dir jetzt sagen wollte, wie die Sache ausgehen wird, müßte ich in meine Kristallkugel schauen. Die ist leider gerade in Reparatur ;) . Da kommt es stark darauf an, was die Zeugen aussagen.


    Da Dich die Polizei aber als Unfallverursacher angegeben hat, wird mit Sicherheit ein Bußgeldverfahren gegen Dich eingeleitet. Dagegen solltest Du mit Anwalt angehen. Notfalls auch ein Gerichtsverfahren durchziehen. Die Kosten hierfür sind noch überschaubar. Da Du eine Verkehrsrechtschutzversicherung hast, erst recht.


    Die gegnerische Vericherung wird natürlich erst mal eine Kostenerstattung für Deinen Unfallschaden ablehnen, schließlich bist Du zunächst der Unfallverursacher. Hier solltest Du bis auf Weiteres den Ball flach halten, bis das Bußgeldverfahren einschließlich Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.


    Wenn Du beim Bußgeldverfahren baden gehst, vergiss die ganze Sache. Die Kosten für ein Zivilverfahren sind ein Vielfaches höher. Wenn Du gewinnst, kannst Du den gegnerischen Fahrer zusammen mit Halter und Versicherung verklagen. Das alles wird Dir auch Dein Anwalt erklären.


    Gruß Uwe

  • Also... ich habe mich jetzt mit meinem Anwalt zusammengesetzt und alles besprochen. Seiner Meinung nach ist es möglich schuldfrei gesprochen zu werden und das ist auch unser ziel. Mein Anwalt hat schon einen schönen ausführlichen Brief an das zuständige Polizeirevier geschrieben, in dem er den Ablauf des Überholvorgangs genau schildert und das Fehlverhalten des Opelfahrers schildert. Desweiteren hat er geschrieben das das Verhalten des Polzeibeamten nicht richtig war, da er im strittigen Fall nicht einfach einen Unfallbeteiligten als Verursacher festlegen kann... das er somit meine Rechte verletzt hat und mir das zum Nachteil kommt. Mein Anwalt fordert das die Zeugen noch vernommen werden und das dann eine Neubewertung der Unfallbeteiligten vorgenommen wird.


    Desweiteren wird ein belastender Brief an die gegnerische Versicherung geschickt mit der Vorderung die Haftung anzuerkennen.


    Wenn jetzt der Opelfahrer keine Rechtschutzversichrung hat, dann müsste es doch für mich relativ gut aussehen!??!??!


    lg chris

  • erstmal mein Beileid fürs Auto und Glückwunsch, dass euch nichts passiert ist.


    Ich würde aber jetzt genau an dieser Stelle mit dem Thema aufhören, da es ein laufender Prozess ist... Das Forum ist frei Zugänglich und dein Anwalt möchte sicherlich dein Bestes geben und dabei auch vielleicht ein paar Tricks benutzen. Wenn es vorbei ist und ein Urteil feststeht würde ich erst weiter schildern...


    Nur so als Tipp


    P.S. Hoffe bist nicht bei der Kanzlei Kreuzberg, Knebel Effler im Süden von Leipzig ...

  • Wenn jetzt der Opelfahrer keine Rechtschutzversichrung hat, dann müsste es doch für mich relativ gut aussehen!??!??!

    Vielleicht. Wenn ich Dein Gegner wäre und mich unschuldig fühlen würde (wenn beide Bedingungen erfüllt sind), würde ich mich wehren, obwohl ich keine Rechtsschutzversicherung habe. Um das Kostenrisiko minimal zu halten, würde ich die, von mir oben geschilderte Strategie wählen.


    So schwer es Dir fällt, jetzt mußt Du einige Wochen Ungewissheit in Kauf nehmen. Ärgerlich ist nur, dass sich die Regulierung des Schadens bis zur Klärung der Schuldfrage verzögert. Übrigens auch für den Opelfahrer, falls Dir die Schuld zugesprochen wird.


    Ich drücke Dir mal die Daumen, dass sich die Angelegenheit schnell zu Deinem Gunsten klärt.


    Uwe