Guten Abend Jungs,
heute hat es mich nun auch erwischt. Stand mit E90-User ohne mir was zu denken an einer roten Ampel als es auf einmal "bumm" gemacht hat und ein Einkaufswagen (smart) an meiner Heckstoßstange hallo gesagt hat.
Bisher konnte ich bei mir an der Stoßstange nur eine Schramme entdecken, welche aber bis auf die Grundierung geht. Der Einkaufswagen war vorne komplett kaputt.
Bin jetzt wie folgt vorgegangen:
1.) Personalausweis abgeschrieben, Kennzeichen notieren
2.) Handynummer geben lassen und vor Ort prüfen ob die Nummer auch stimmt
3.) Versicherungsdaten werden heute Abend mitgeteilt, ansonsten kann wohl meine Versicherung die Daten ebenfalls herausfinden
4.) Schadensmeldung an meine Versicherung ging raus - Zeuge wurde ebenfalls gemeldet
5.) Rechtsschutz wurde informiert und steht, sofern benötigt, Gewehr bei Fuß
6.) morgen wird mit der NL telefoniert zwecks Schadensprüfung / Gutachten / Kostenvoranschlag
7.) Termin in der NL ist vereinbart - mal schauen was rauskommt
8.) Kostenvoranschlag erstellt: lt. Gutachter ca. 1.500€ Schaden, Schäden unter der Schürze noch unbekannt
9.) Termin für die Reparatur vereinbart
10.) Auto steht in der Werkstatt, Heckschürze muss komplett ersetzt werden
11.) Auto ist repariert
Bilder konnte keine gemacht werden, da es geschüttet hat wie blöde und es faktisch keine Beleuchtung gab - erkannt hätte man eh nichts.
So, sobald ich den Kostenvoranschlag habe melde ich den dem Einkaufswagenbesitzer. Der kann dann sagen wie das ganze bezahlt wird? Parallel dazu kann ich lt. Rechtsschutzhotline meine Ansprüche auch bei der gegnerischen Versicherung direkt anmelden.
Sollte sich der Einkaufswagen nicht mehr melden würde ich das ganze am Montag meinem Rechtsschutz übergeben, damit sich der Anwalt damit rumschlägt.
Hier noch ein sehr interessantes Posting:
Alles anzeigenGrundsätzlich gilt, wenn die Unfallbeteiligten einvernehmlich miteinander auskommen, das heißt gegenseitiger Austausch der Daten, Versicherungsnummer, usw. kann auf die Polizei verzichtet werden. Da der Unfallverursacher eine Verwarnung aus dem Bußgeldkatalog erhält, kann man, wenn man wie du Zeugen hat, darauf verzichten und läßt alles die Versicherung untereinander regeln. Das hat zur Folge, dass beide Unfallbeteiligten mehr Schreibkram haben, was aber nicht schlimm ist.
Wenn Unklarheiten bestehen oder es zu einem anbahnenden Streitfall kommen kann, sollte man sich immer die Polizei als neutralen Betrachter hinzuziehen und als Beweismittel für die Versicherung den Unfallbereicht, indem die Verschuldensfrage aus Sicht des Streifenführers dargestellt ist. In dem Bereicht ist "meistens" eine Unfallskizze, Bilder von beiden Fahrzeugen und natürlich von der Unfallstelle und von den Bedingen wie Verkehrsführung, Wetter, Ampelschaltung, usw.
Grundsätzlich kommt die Polizei zu jedem Unfall, bei fehlenden Personenschäden wird natürlich die Priorität abgestuft und es kann schon mal einige Minuten länger dauern.
Zu der Geschichte mit den verdrehten Aussagen, glaubst du garnicht wie oft die Schuldfrage an Ort und Stelle eingeräumt wird, einige Tage später bei einem Verkehrsrechtsanwalt und einer teuren Beratung
stellt sich der Sachverhalt plötzlich ganz anders dar. Da könntest du beispielsweise (du hast einen Zeugen) plötzlich gebremst haben, da die Ampel von Rot auf Grün geschaltet hat, du angefahren bist und plötzlich .... Der Unfallgegner hat sich darauf verlassen, dass du bei Grün losfährst und konnte nicht bremsen, o.ä.
Ich gehe davon aus, dass in deinem Fall ein vernünftiger Weg die Lösung ist. Aber lieber einmal zuviel gerufen als einmal zuwenig.
P.S. Kein Polizist wird dich anmaulen, weil er seinen Donut liegen lassen musste und raus in die Kälte deinen Unfall aufzunehmen.