Mal so eine kruze frage darf man die scheiben von fahrer- und beifahrerseit auch tönen?
hab jetzt schon öfters bei mir autos rum fahren sehen die das haben und seit dem rätzel ich mit einem kumpel von mir rum ob man das darf!!!

Scheibentönnung
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darf man ... NICHT
es sei denn du kommst aus Polen -
So ist es, no way ...
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Also meiner Meinung nach darf man zumindest in Österreich 5% tönen. Opel zum Beispiel hat original getönte Scheiben.
und jemand hier im Forum hat hinten 70% und vor der B Säule 30% sieht gut aus, aber legal isses nicht.
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darf man ... NICHT
es sei denn du kommst aus Polen
leider nicht dann hätte ich es schon lange
aber war das nicht mal so das man 20% vorne verdunkeln durfte -
darf man ... NICHT
es sei denn du kommst aus Polenselbst da darf man das da nicht
Aber in DE gibt es eigentlich kein richtiges verbot dafür, wenn du auf einen Cop triffst der dir was will hängt er dir was an, aber im normalall musste die folie vorort rausreißen und gut ist !!!
Hab selber 35% rundum getönnt und bis jetzt ist nix gekommen
Mane´s 330d, es wurde Dunkel S.4 -
selbst da darf man das da nicht
da darf man es bis zu einem gewissen Grad
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da darf man es bis zu einem gewissen Grad
komme selber aus dem land, aber bin mir jetzt nicht sicher ob man das darf auch wenn es leicht ist, ich meine nein
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man darf schon, aber bis max.18% und die originalen bmw scheiben (colorglas) sind 18% verdunkelt
was man allerdings machen kann ist, 1/3 der scheibe bekleben so das der fahrer zu sehen ist.
das de gesetz sagt,
1.der fahrer muss zu sehen sein (blitzer/polizei)
2.im notfall müssen die front+seitenscheiben (fahrer+beifahrer) zum einschlagen fähig sein (feuerwehr)
3.der fahrer muss in der lage sein sich selbst von innen zu befreien (z.b eingeklemmte türen...auto unter wasser...)
die folie verhindert das wenn die scheibe platzt und in würfeln ist, sie auseinander fällt.