So einfach ist das wieder auch nicht! Bevor einem die Versicherung aussteigt muß erst einmal nachgewiesen werden, daß der Unfall aufgrund einer unzulässiger Rad/Reifenkombination entstanden ist.
So ist es und nicht anders. Wenn keine Kausalität nachgewiesen werden kann passiert versicherungstechnisch gar nichts.
Im Falle daß diese nachgewiesen werden kann regressiert der Versicherer bei einer OHV 11.000 bei zwei 22.000 Euro und das ist das max. (Möglicherweise haben sich die Summen in den letzten Jahren leicht geändert - wer es genau wissen will braucht nur im VersVG nachsehen)
Wenn ich so gewisse Beiträge lese wie die HP steigt aus ect. stellt es mir die Haare auf... so´n Schwachsinn...