Du hast normal 4 Monate Zeit deinen Schein abzugeben, du kannst ihn in dieser Zeit abgeben, wann du willst.
ES SEI DENN: Du hattest in den letzten 2 Jahren schon ein wirksames Fahrverbot, gerechnet ab dem Tatzeitpunkt. In diesem Fall musst du den Führerschein sofort nach dem der Bescheid rechtskräftig wird abgeben.
Geh doch einfach mal zu einem Anwalt, falls du Kfz-Rechtsschutz versichert bist, der erklärt dir dann alles, und versucht das Fahrverbot, bzw. die komplette Strafe abzuwenden!

Autobahn Köln Blitzer
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In den letzten zehn Jahren habe ich keinen einzigen Punkt in Flensburg gehabt...
Mal schauen, das Bescheid ist noch nicht da.
Ja, habe schon gelesen, dass es bei erstem Fahrverbot ne Möglichkeit gibt, diesen gegen doppelte Strafe zu ersetzen...ok, aber 4 Wochen bringe ich auch rum...wird für mich eine Lehre...abgehakt
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also ich hab mein letztes fahrverbot von 2 auf 1 monat verkürzt in dem ich 1/3 mehr bezahlt habe also von 240 auf 360 €. Lief alles übern Anwalt!
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Richtig preiswert die Bussen in Schörmany
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Also Mädels,
als ich heut ein grüner Briefumschlag mit dem Aufschrift "Kreisverwaltung Neuwied - Bußgeldstelle" aus meinem Postfach rausgenommen hab, war mein Puls gleich auf 150. Die Geschichte habe ich ja vorhin schon erzählt, und heute ist endlich meine "Vergeltung" gekommen...vorher muss ich erhlich sagen, dass ich davor zwei mal auf der AB geblitz wurde( jedoch nicht mit so höher Geschwindigkeit) und bekommen habe ich dann trotzdem nichts...ich habe mir erhofft, dass beim dritten Mal mir das Gleiche passiert, aber der Brief ist da...ich mach dann auf:
"Tatvorwurf:
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 39 km. Zulässige Geschwindigkeit 100 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (Nach Toleranzabzug): 139 km/h"
:herzen:
Man, so glücklich wie heut war ich lange nicht mehr....das ist echt Glück...
Danke an alle , gute, und vor allem blitzerfreie, Fahrt
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Schwein gehabt mein Freund,wann kommste bei mir vorbei die Bl`s mal kurz einsetzen??
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Jederzeit
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Jederzeit
OT.Sorry !!
Donnerstag,Freitag oder doch lieber am Samstag.Würde sagen du bestimmst wann es geht..... -
Prinzipiell am WE passt es mir am Besten, da ich in der Reegel nicht arbeiten muss
...Freitag nachmittag kann ich auch kommen, willst du es im Freien machen?
Das Bild ist echt Hammer :herzen:
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"Tatvorwurf:
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 39 km. Zulässige Geschwindigkeit 100 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (Nach Toleranzabzug): 139 km/h"
Na, dann herzlichen Glückwunsch. Ich kann mir gut vorstellen, wie Du gezittert hast.Jetzt musst Du allerdings ein Jahr brav sein. Wer innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit 2 mal um mehr als 25 km/h überschreitet, bekommt auch ein staatliches Fitnessprogramm verordnet.Weiterhin gute und knitterfreie Fahrt
Uwe