• Hallo. Kann mir jemand sagen was die zulässige Bodenfreiheit von front bis zum Boden beträgt""????

  • Interessiert in Dtl. keinen wirklich.


    Als Empfehlung sind 8cm ausgegeben. Aber grundlegend heißt es: Das Fahrzeug darf deswegen nicht zum Verkehrshinderniss werden.


    Ein verbindliches Gesetz wie in ÖSterreich gibts nicht.

    Made in East Germany - the bitch


    Zum Gedenken an Robert Müller († 21.05.2009) - du warst ein großer Sportler und Mensch :traurig2:

  • Naja Hab ein carbon spoilerschwert dran das hat in der Mitte neun cm Luft zum Boden. Aussen bisschen mehr. Kommt auf die Prüfer drauf an.

  • Soweit ich weis, muss man 11cm zu tragenden Teilen haben, bei Plastik ist mir nichts bekannt.


    gibts in Dtl. nicht als Gesetz!! Ist nur ne Empfehlung!


    Hatte beim Audi keine 6cm mehr zu tragenden Teilen und ohne Probleme alles legal eingetragen.

    Made in East Germany - the bitch


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  • in der STVZO ist es nicht festgelegt (naja vor 5 Jahren auf jedenfall) der TÜV bei uns trägt nichts ein wenn nicht min 8cm zu tragenden teilen frei sind.
    für Kennzeichen, Nebelschlussleuchte, Rückfahrscheinwerfer, Seitenblinker, Scheinwerferunterkannte gibts aber Regelungen... wenn man die bei den meisten Serienautos beachtet beim Gewinde runterschrauben is man am Unterboden auch über den 8cm