Begleitetes Fahren mit 17, Versicherungszuschlag 374% normal?

  • Hallo Gemeinde,


    Heute kam die Antwort der Gesellschaft wo der Kleine meiner Frau versichert ist. Ich hatte, wie berichtet, am 08.03. noch einmal eine Mail mit der Bitte einer Überprüfung der Berechnung der neuen Versicherungsbeitrags geschickt.


    "Zitat an"


    Sehr geehrter Hr. Löwentreter,


    Vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Leider können wir keinen anderen Versicherungsbeitrag beim Einschlus ihren Sohnes nennen. (Bem. des Threaderstellers: "Richtig gut Deutsch" :huh: )


    Ein Sonderkündigungsrecht besteht dadurch nicht. Ihre nächste Möglichkeit zur Kündigung ist zum 01.01.2012 mit einer Frist von einem Monat.


    Wir bitten um Verständnis.


    Bei eventuellen Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


    Ihre
    Bav....Dir...


    "Zitat aus"



    :cursing: Ich muss gestehen, Verständnis hab ich keins! :cursing:


    Dann werd ich denen Morgen mal telefonisch auf den Nerv gehen. Vielleicht hilft das.


    Gruß


    Johannes

  • Bavaria Direkt?


    musst ma die SuFu nutzen hier, Da haben so einige hier schlechte erfahrungen bei den Prämienrechungen am JAhresende gemacht

  • Bavaria Direkt?


    musst ma die SuFu nutzen hier, Da haben so einige hier schlechte erfahrungen bei den Prämienrechungen am JAhresende gemacht


    Danke Markus :)


    Mach ich!


    Gruß


    Johannes

  • Aber durch extrem hohe Zuschläge kann doch eine Versicherung verhindern das man dann mit 17 fahren darf?! Da sollte es am besten ein Sonderkündigungsrecht geben, oder es gesetzlich vorgeschrieben werden, wie hoch der Aufschlag sein darf.

    Ob da wirklich ein Radar steht, seht ihr, wenn das Licht angeht...

  • Die Versicherung ist bekannt dafür, dass sie die Leute mit tollen Angeboten lockt und dann im 2. Jahr so richtig erhöht. Oder eben wie in Jobo´s fall bei Änderungen ziemlich hinlangt

  • So, hab da heute Mittag noch mal angerufen. Nachdem mich deren Mühle, nach dreimaligen Abfragen: ".......dann drücken Sie die Eins", und handgestoppten 7 (sieben) Minuten Warteschleife, mit einem Mitarbeiter verbunden hat, konnte ich dann folgendes in Erfahrung bringen:


    Es handelt sich nicht um ein Irrtum. Die von der BavariaDirekt errechnete Erhöhung um 374% bezieht sich wirklich auf das begleitete Fahren mit 17. Ich erklärte, das andere Gesellschaften gar keinen oder einen viel geringeren Zuschlag verlangen würden.


    Zitat: Bei uns ist das aber so. Ihr Sohn ist "kein gern gesehenes Risiko"! :thumbdown:


    Mal wieder ein gutes Beispiel dafür, dass Geiz nicht immer geil ist. Wir haben die BavariaDirekt gewählt, weil Die die Günstigsten waren. Gute 80,-€ im Jahr gespart, gegenüber der vorherigen Versicherung, aber unterm Strich zahlen wir drauf. ;(


    Nichtsdestotrotz werde ich einen Brief an BVAA schreiben, da die Tarifgestaltung doch eher willkürlich erscheint.


    Gruß


    Johannes

  • Wenn der Wagen auf deine Frau angemeldet ist, dann kannst du ihn doch auf deinen Namen nehmen (oder andersherum). In dem Moment habt ihr die Möglichkeit, die Versicherung zu wechseln. Dann müsst ihr nicht bis ende des Jahres warten und könnt viel Geld sparen. Und der Sohnemann kann auch den 207 fahren.

  • Wenn der Wagen auf deine Frau angemeldet ist, dann kannst du ihn doch auf deinen Namen nehmen (oder andersherum). In dem Moment habt ihr die Möglichkeit, die Versicherung zu wechseln. Dann müsst ihr nicht bis ende des Jahres warten und könnt viel Geld sparen. Und der Sohnemann kann auch den 207 fahren.


    Das ist das einzige, was du machen kannst.


    Wenn du dir dann eine neue Verischerung suchst, lass dir direkt zwei Angebote rechnen. Eins mit dem begleitetem Fahren (darf eigentlich keinen Zuschlag kosten) und eins, wenn der Sohnemann 18 ist. Denn im zweiten geht die Preispanne bei den Versicherung auch detulich aussereinander.

  • Sag mal, habt Ihr nicht zufällig noch einen alten Schaden beim 207 offen, der noch nicht geregelt ist? Bis zu einem Monat nach Schadenabschluss besteht noch ein Sonderkündigungsrecht. Ob dies auch bei Kleinkaskoschäden (Steinschlag) der Fall ist, kann ich aber nicht sagen .... ;)

  • Wenn der Wagen auf deine Frau angemeldet ist, dann kannst du ihn doch auf deinen Namen nehmen (oder andersherum). In dem Moment habt ihr die Möglichkeit, die Versicherung zu wechseln. Dann müsst ihr nicht bis ende des Jahres warten und könnt viel Geld sparen. Und der Sohnemann kann auch den 207 fahren.



    Das ist das einzige, was du machen kannst.


    Wenn du dir dann eine neue Verischerung suchst, lass dir direkt zwei Angebote rechnen. Eins mit dem begleitetem Fahren (darf eigentlich keinen Zuschlag kosten) und eins, wenn der Sohnemann 18 ist. Denn im zweiten geht die Preispanne bei den Versicherung auch detulich aussereinander.


    Sag mal, habt Ihr nicht zufällig noch einen alten Schaden beim 207 offen, der noch nicht geregelt ist? Bis zu einem Monat nach Schadenabschluss besteht noch ein Sonderkündigungsrecht. Ob dies auch bei Kleinkaskoschäden (Steinschlag) der Fall ist, kann ich aber nicht sagen .... ;)


    Danke für die Tipps ;):D


    Gruß


    Johannes