Schwenkbare Anhängerkupplung nachgerüstet - Eintragung erforderlich?

  • Hallo Norman81,


    bei einem Blick in den Fahrzeugschein (auch Brief) wirst du feststellen, dass hier schon ein vermerk bzgl. Anhänger Ahk vorhanden ist. Eintragung ist nicht nötig. Da wie bei Orginal Zubehör wie Felgen o.ä. die der Hersteller alles nötige in den Schein/Brief eingetragen hat.