Fahrt Ihr wegen der Spritpreise (auf der BAB) langsamer als bisher?

  • Hi..


    ganz ehrlich je teurer sprit wird desto mehr fahr ich :thumbsup:


    ich hab pro jahr meine 35-40 TSD Kilometer ... egal wie teuer der Sprit ist...tanken muss ich ob ich langsam fahr oder schnell, dann will ich wenigstens spass haben :D :D :D


    auserdem wars heut doch mal wieder günstig Diesel 1,299 € hab ich lang nicht mehr gesehen...


    auserdem hätte ich sprit sparen wollen hätte ich mir einen Lexus hybrid gekauft und keinen 335d :) und ich denk der nächste schritt ist dann der 335i, EINFACH NUR GEIL DER SOUND AUS DER PERFORMANCE ANLAGE


    ...


    in diesem Sinne VOLLGAS und bis zum nächsten Treffen an der Tanke...


    LG
    aus Hamburg :love:

  • Langsamer fahre ich persönlich nicht wirklich. Aber soweit möglich zu anderen Uhrzeiten, wo man nicht in einer Tour gasgeben und abbremsen muss.
    Das spart ne Menge an Sprit und man ist auch noch schneller unterwegs.


    Ist natürlich nicht immer praktikabel.

    Fehlersuche, Codierungen, Tachoumbauten, Leistungssteigerungen und vieles mehr für BMW, Mini, VW, Audi, Seat, Skoda etc.


    Leistungssteigerung by Turboperformance|335d LLK|aFe AirScoops|Pipercross Tauschfilter|PP 313|PP Nieren|PP Carbon Flaps|AP Gewindefahrwerk|335d Bremse|Wiechers Domstrebe|Distanzscheiben 20mm|LUX LED Angeleyes|NSW Xenonlook|Kufatec Fiscube


  • So kann man dass natürlich auch sehen wo er eigentlich auch recht hat :D

  • Werds nochmal genau beobachten, aber denke schon 225...



    mach doch mal bitte - würde mich echt interessieren wo genau du liegst.

    gruß Opa



    Vorsicht - der Hut ist nur Tarnung :D


  • Wenn du weiter weg bist Lichthupe ist laut Verkehrsordnung erlaubt sofern der Abstand passt.


    Was n Schwachsinn, laut §16 StVO ist das unzulässig (Ordnungswidrigkeit), sowohl Licht als auch Signalhorn. Siehe StVO:


    Zitat

    (1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
    1.
    wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
    2.
    wer sich oder andere gefährdet sieht.
    ...


    Sorry, für solche unqualifizierten Äußerungen habe ich kein Verständnis. Erst erkundigen, dann posten!

  • Also habe auf Kabel jetzt erst wieder gesehen bei "Schneller als die Polizei erlaubt" das es erlaubt ist Lichthupe!!

  • habe neulich (aus versehen - ich bin ja nicht führerscheinmüde) 3-4x einen VW BUS auf ca. 30-50m Entfernung geflitscht, der an einigen Lücken rechts vorbeifuhr (mit 100 bei erlaubten 120). Als er dann endlich rüber ging, sah ich, dass der buss voll war mit Streifenbullen 8|


    Der fahrer hat mich angeschaut und nur die schultern gezuckt. für mich hies das soviel wie: "ok - du kannst auf 50m flitchen, aber ich muss erst rüber, wenn die Lücke 20 sekunden "groß" ist...

    gruß Opa



    Vorsicht - der Hut ist nur Tarnung :D


  • Was n Schwachsinn, laut §16 StVO ist das unzulässig (Ordnungswidrigkeit), sowohl Licht als auch Signalhorn. Siehe StVO:



    Sorry, für solche unqualifizierten Äußerungen habe ich kein Verständnis. Erst erkundigen, dann posten!


    Immer, wenn Sie hupen dürfen, dürfen Sie auch die Lichthupe benutzen:


    — Als Warnsignal, wenn man sich oder andere gefährdet sieht.


    — Um das Überholen anzukündigen, aber nur außerhalb geschlossener Ortschaften. Beispielsweise, wenn der vorausfahrende Traktorfahrer auf der Landstraße nicht weit genug rechts fährt, oder unaufmerksam scheint, dann darf ihn man auf die Überholabsicht aufmerksam machen, und zwar mit kurzen Signalen von Hupe oder Lichthupe. Letzteres käme wohl eher nachts in Frage.


    Und, durch die Benutzung der Lichthupe darf niemand belästigt oder geblendet werden. Deshalb soll man sie nur kurz betätigen, wenn überhaupt.


    Noch zu anderen Zwecken? Laut StVO nicht! Die Lichthupe ist also ein Signal mit warnender Funktion, genau wie die akustische Hupe. Sie wird aber, wie die Hupe, sehr häufig für andere Zwecke zweckentfremdet. In solchen Fällen kann laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 10 € erhoben werden.


    Wenn jemand auf der Autobahn die linke Spur benutzt, obwohl die rechte frei ist, und dadurch einen schneller Fahrenden behindert, dann darf der Überholer aus der Ferne(!) die Lichthupe betätigen, um seine Überholabsicht deutlich zu machen (kurze Betätigung). Er darf das nicht mehr, wenn er bereits näher herangefahren ist (sonst wird es unter Umständen zur Nötigung, wie auf unserem Bild) und nicht so, dass der Vorausfahrende geblendet wird


    Die Benutzung der Lichthupe, um darauf hinzuweisen, dass man auf seinen Vorrang verzichtet, ist unzulässig (dazu § 16 Absatz 1 StVO lesen).



    Wenn ich mit 250 ankomme und sehe da ist eine Kolonne und ich denke das einer rausziehen wird sehe ich mich und ihn gefährdet!!!

  • http://www.anwaltseiten24.de/r…f-autobahnen-erlaubt.html


    Und selbst aus dem Alltag, wahr im A17 Tunnel unterwegs rechts Polizei davor LKW, auf der linken PKW wollte LKW überholen war aber seit mindestens 2 Minuten gleich auf, ich Lichthupe gegeben und zur Polizei geguckt sie auch nur mit Achseln gezuckt und nichts weiter, von daher glaub ich schon das es erlaubt ist.