Du meine Güte! Wenn ich Dir mit dieser Formulierung zu Nahe getreten sein sollte, tut es mir leid, aber was ist denn daran schlimm?
Verstehe ich nicht! Wie auch immer, sorry!
In meiner Anleitung steht auf Seite 26:
"Jede Fernbedienung enthält einen Akku, der während der Fahrt automatisch im Zündschloss aufgeladen wird. Die Fernbedienung mindestens zweimal pro Jahr verwenden, um den Ladezustand zu erhalten. Bei Ausstattung mit Komfortzugang* enthält die Fernbedienung eine auswechselbare Batterie [...]"
Kann mir zwar nicht vorstellen, dass das geändert worden ist, aber ich lasse mich gern belehren.
Saludos,
Joe

Signal für Fernbedienung
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Bei mir (mit Komfortzugang) war es so, dass nach fahren ohne Schlüssel im Schacht im Kombi nach dem Ausschalten kurz der gelbe durchgestrichende Schlüssel angezeigt wurde.
Beim nächsten Starten leuchtete ebenfalls der Schlüssel und Auto blieb aus; Schlüssel in den Schacht gesteckt, wieder den Knopf gedrückt und das Auto startete ... seitdem fahr ich wieder ohne Schlüssel im Schacht und ohne Batteriewechsel und die Anzeige im Kombi blieb auch aus ... BJ 2006 - jetzt klärt mich auf wieso das so ist, wenn man eigentlich doch die Batterie wechseln müsste. -
Kann mich jemand aufklären welchen Sinn die akustische Schliessbestätigung hat ausser dem Nachbar auf den Nerv zu gehen?
Ich versteh es wirklich nicht.
SR
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Zitat
Original von _SR_
... akustische Schliessbestätigung ... -
Als das ganze mit den Fernverrigelungen in Deutschland aufkam war es hier wie in Amiland. Beim Abschließen per Funk gab es ein Signal von der Hube zusätzlich zum Blinken (war nicht bei allen Automarken so, bei VW wars zum Beispiel so). Mittlerweile ist das aber in Deutschland verboten soweit ich mich da noch erinnern kann.
Der Grund dafür wurde hier quasi schon genannt (die genervten Nachbarn).Denke sowas war gemeint, oder?
Über ein Zusatzmodul lässt sich das aber sicher wieder nachrüsten (müsste man halt nur vorher mal schauen, ob das noch verboten ist).
Gruß
PS: Bin auch neu
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Jo ist zumindest nach StVO nicht erlaubt ...
§ 38b StVZO ist hier einschlägig. Der dort erwähnte Anhang verweist auf 74/61/EWG: siehe bitte unter 9.9 ff. 9.9.1 und 9.9.2 eine akust. Quit. ist dort nicht vorgesehen.
9.9 Zustandsanzeige
9.9.1 Zur Bereitstellung von Informationen über den Zustand des AS(scharfgeschaltet, entschärft, Frist für die Alarmbereitschaft, Alarm wurde aktiviert) sind optische Anzeigen innerhalb und außerhalb des Insassenraums zulässig. Die Lichtstärke von optischen Signalen außerhalb des Insassenraums darf 0,5 cd nicht übersteigen.9.9.2 Ist eine kurzfristige Anzeige von „dynamischen“ Prozessen wie dem Umschalten von „scharfgeschaltet“ auf „entschärft“ und umgekehrt vorgesehen, muß diese gemäß 9.9.1 optisch sein. Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/oder Innenraumbeleuchtung erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger 3 Sekunden nicht übersteigt.
weiter aus der StVZO:
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§35e Türen
(1) Türen und Türverschlüsse müssen so beschaffen sein, daß beim Schließen störende Geräusche vermeidbar sind.
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§55 Einrichtungen für Schallzeichen
(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.
(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang gleichbleibender Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Windhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
(2a) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 müssen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 Einrichtungen für Schallzeichen haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.
(4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.
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Bei einem Volkswagen Multivan mit werkseitiger Alarmanlage braucht man kein Zusatzmodul. Einfach per OBD auf USA oder Gorßbritannien einstellen und schon hat man den Quittungston!
Eventuell gibt es ja bei BMW auch so eine Länderumstellung...
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das Länderspezifische umcodieren mit den entsprechenden Features gibt es für fast jedes moderne Automobil - egal ob Audi/VW, BMW oder DC.
Es gibt nur 3 Probleme:
- es sind manchmal auch andere Module für einzelne Länder verbaut
- nicht alles was software oder hardware technisch möglich ist entspricht der StVO (-> keine Betriebserlaubnis und damit kein Versicherungsschutz)
- nicht jede Werkstatt kennt sich da aus oder will das machenwer das chiren mag, kauft sich so nen Modul und wartet auf die Anzeige eines netten Nachbarn. Mir ist kein Modul bekannt, dass gemäss StVO zugelassen ist - siehe Posting weiter oben.
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Servus zusammen,
sorry dass ich den alten Thread ausgrabe, aber ich hätte gerne eine akustische Meldung wenn beim verschließen eine Tür oder der Kofferraum NICHT geschlossen sind. Weiß jemand ob dies möglich ist. Bei mir bleibt in diesem Fall nur das blinken der Warnblinkanlage aus, was im Sommer sicher schnell übersehen wird.
Danke schon mal im voraus,
Gruß Heinrich