Bezahlt mir jemand den Schaden?

  • Wie wärs mit einem Anruf bei deinem Versicherungsfutzi? Ich ruf bei sowas immer an, dann hab ich ne klare Information.

    Gruß Hendric


    Bei Interesse am Umbau von Abgasanlagen => PN :thumbup:

  • Den Blinker ganz normal über die Teilkasko des PKW abwickeln, den dafür hat man die ja abgeschlossen. (keine Stufung)
    Den Blech-Schaden von einer Fachwerkstatt beurteilen lassen, ggf. ist hier etwas mit "Smart-Repair" möglich. Das spielt sich dann im Kostenrahmen bis 150,- € ab.

  • sicher würden sie es auf sich beruhen lassen, aber mit dem Blinker gibt es so sicherlich kein Tüv un die delle is mit lackaplatzung, muss ja nich sein, dass der Bock jetz wegrostet (Ist in nem erstaunlich guten Zustand für sein alter - der alte Reiskocher :D )
    Außerdem ists so n Van und wenn man sich den mal wieder für Möbeleinkäufe oder sonstiges ausborgen will, sollte man es nicht verschertzen :)

  • ähm, bei der Teilkasko solltest Du vorher natürlich klären ob es eine Selbstbeteiligung gibt.


    Bei der Delle geht sicher was im Bereich "Smart-Repair", auch wenn der Lack abgeplatzt ist. Vermutlich nichts 100%tiges, aber besser wie jetzt :rolleyes: ...


    In welchem Bauteil ist die Delle ?

  • der Kratzer bzw. die Delle zieht sich vom Rücklicht/Blinker übers Blech richtung Beifahrertüre... gesamt ca. 20cm

  • Schaden am Schrank in der Garage -> Deine Privat-Haftpflicht


    Wie kommst denn auf die Idee daß der Schaden am Schrank aus der PHP gedeckt sein soll?? :D Definitiv nicht ;)


    Die Kommentare die hier zum Versicherungsbetr. animieren lösch ich mal - hat im Forum nichts zu suchen ;)

  • der Kratzer bzw. die Delle zieht sich vom Rücklicht/Blinker übers Blech richtung Beifahrertüre... gesamt ca. 20cm

    Dann kannst Du die Sache mit dem Smart-Repair vermutlich vergessen.



    Warum sollte es vom Prinzip kein PH-Schaden sein ? außer es steht in den Vertragsbedingungen z.B. "Kein Schutz für Schäden die mit PKW's verursacht werden" ....
    Die Kfz-Haftpflicht würde in diesem Fall wegen Eigenschaden ablehnen müssen.

  • Warum sollte es vom Prinzip kein PH-Schaden sein ?


    Weil Fahrzeuge mit eigenen Kennzeichen immer ausgeschlossen sind ;) Wenn das in D nicht so sein sollte schließe ich sofort eine in D ab :P:D


    Die Kfz-Haftpflicht würde in diesem Fall wegen Eigenschaden ablehnen müssen.


    Richtig, aus der KFZ HP besteht keine Deckung da der Fahrzeugbesitzer, in dem er dem Fahrer die Berechtigung zum lenken des Fahrzeuges gibt, in Kauf nimmt daß Schäden an eigenen Besitz verursacht werden. Es bestehen ja keine Schadensersatzansprüche Dritter von dem her eh nicht diskussionswürdig ;)


    Der Schaden am Schrank fällt also unter "leider"


    Ich glaube aber nicht daß das ein Problem für den TE darstellt drum hör ich jetzt auf den Thread mit irrelevanten Sachen zuzumüllen :D;)


    Es geht ja im Grunde darum wie er am besten das Auto reparieren kann :)