Hm.
Wo steht das eigentlich?
Meines Wissens regelt das nämlich §36 StvZO, und da steht nur das die Bauart identisch sein muss. Und da die Bauart sich z.B. auf Diagonal/Radialbereifung bezieht und heutzutage nur noch Radialreifen im Handel befinden bedeutet das:
Nach dem Gesetz kann man auf dem Auto rundrum unterschiedliche Reifen von verschiedenen Herstellern und verschiedenen Einsatzzwecken (Sommer/Winter) aufziehen. Solange alle verwendeten Reifenformate im Schein stehen kann kein TÜV dagegen was sagen. Ob sich so ein Auto toll fährt sei dahingestellt
SR