Ärgerlich, aber Fehler passieren nun mal, der Händler wird sicher das Oel selbst berappen...alles schriftlich vorher zu fixieren scheint mir ein wenig übertrieben
Finde es nicht übertrieben, in der Auftragsbestätigung, die sowieso schriftlich vorliegt und vom Kunden unterschrieben wird, den Vermerk "Kunde bringt Öl mit" mit reinzuschreiben. Bei meinem Ex-Händler habe ich leider nach einigen Fehlversuchen sogar den Vermerk "Keine Waschanlage!" aufnehmen lassen müssen
Grüße
Sven