ärger mit der versicherung!

  • Hallo! ich habe folgendes problem. im juli hab ich mir nun einen nachfolger für meinen rex zugelegt.[/url][/IMG] endlich, hat ja lange genug gedauert.
    drei wochen später fuhr ich dann in den campingurlaub auf rügen. in der 3.urlaubswoche ist es dann passiert. ich bin auf dem campingplatz in richtung ausfahrt unterwegs gewesen, als mir ein pkw mit wohnwagen entgegen kam. da der weg nur sehr schmal war, fuhr ich soweit wie möglich rechts an den rand, auf einen stellplatz, hielt dort an und ließ das gespann an mir vorbei fahren. doch weit kam er nicht und ich hörte wie der wohnwagen vorn links mit meinem auto hinten links den kontakt suchte :weinen: . daraufhin hielt der fahrer auch sofort an und ein bewohner des stellplatzes, auf dem ich stand, lotste mich heraus. anschließend tauschten wir unsere daten (vers.,...) aus und ich dachte naja, wird schon alles seinen weg gehen.nach dem ganzen sch... papierkram hin und her rief mich seine versicherung an und sagte mir, dass der unfallhergang in meiner schadensmeldung im großen und ganze schon mit der des unfallgegners übereinstimmt, bis auf den punkt, dass er schrieb, ich sei rückwärts gerollt, während er an mir vorbei fuhr. daraufhin musste mein freundin (beifahrerin) auch den unfallhergang aus ihrer sicht schriftlich bei der versicherung einreichen.
    nun ca. 2 wochen später, erhielt ich post und sollte ihnen die rechnung der rep. oder eines kostenvoranschlages zuschicken. alles klar, dachte ich mir, fuhr zu bmw und ließ sie alles weitere bezahlungstechnisch regeln. vorhin rief mich dann das autohaus an und teilte mir mit, dass ich für 50% des schadens selbst aufkommen soll. das wären ca. 360€ :!-!: und das für nen kratzer der 20 x 0.7cm groß is (genau entlag des radbogens) :spinn: .


    ich habe keine rechtschutzversicherung, leider. war mir eine lehre. was meint ihr, gibt es irgendeine möglichkeit, an ein paar € zu kommen und es dann irgendwo per smartrepair kostengünstig rep. zu lassen? bei dem thema bin ich halt noch etwas grün hinter den ohren...
    ich hoffe, ihr könnt mir helfen
    Gruß Sebastian

  • HI HO,
    tja leider ist es heut üblich das die Versicherung nur in den geringsten Fällen zu 100% aufkommen. Was du machen könntest, wäre dir die Reperatursumme von der Versicherung zu holen ( Netto ohne Mwst.) und an andere Stelle reparieren zu lassen. Du bist nicht gezwungen, beim Autohaus, dir das reparieren zu lassen.


    Also einfach nochmal mit der Versicherung reden, das du den Scheck für Repratur gern hättest und dann gehste zur ner anderen Firma, die das günstiger macht.


    Nachteil: Du kriegst halt nur die Netto ohne Mwst. Summe aufgeschrieben.


    Mfg é Ciao
    Christian

  • Bigitalian
    ich kann mir nur leider schwer vorstellen das mir bmw den kostenvoranschlag in die hand drücken würde oder was meist du?

  • HI HO,
    natürlich müssen die dir den Kostenvoranschlag in die Hand drücken :D Was würde das für eine Welt sein, wenn du irgendwas Reparieren willst, ohne das du vorher nen Kostenvoranschlag bekommen würdest von der Reperaturstelle. Kostenvoranschlag dient ja dazu, die mögliche Kosten ersichtlich zu machen und um sich ein Bild vom Schaden zu machen. Deshalb hingehen, sagen gib her, Versicherung anrufen und denen sagen das du es an einer Fremdfirma machen lassen willst und den Scheck dir zuschicken möchten. Eigentlich müssen ja schon die mit der Versicherung gesprochen haben und deiner Versicherung den Kostenvoranschlag zugeschickt haben. Deshalb zuerst Versicherung anrufen und nachhaken ob du ned Scheck bekommen kannst, weil du es woanders oder so, selbst Reparieren willst. Wieso glaubst du fahren unendliche alte Unfallkarren durch die gegend, die den Schaden noch haben :D Die sacken sich das Geld von der Versicherung, machen Urlaub und lassen die Karren verrecken.


    Mfg é Ciao
    Christian


    P.S: Manche verlagen sogar Geld für ein Kostenvoranschlag, wenns irgendwo zutrifft, dann gleich weg gehen, denn sowas ist mangelnder Service meiner Meinung. Du willst dort was reparieren und musst für ein voranschlag Geld zahlen ^^

  • Bigitalian
    vielen dank für deinen antworten. dann werd ich morgen gleich bei der versicherung anrufen. wäre nicht schlecht wenn die versicherung wirklich, wie du schon geschrieben hast, bereits den kostenvoranschlag von bmw dazuliegen hat.


    Gruß Sebastian

  • Ist ja wirklich zum K... sowas. Aber Ärger macht ja eigentlich nicht die Versicherung, sondern der Campingwagenfahrer, der im Unfallbericht angegeben hatte, du seist während dem Manöver rückwärts gerollt. Dies hatte die Versicherung dazu veranlasst, dich an den Reparaturkosten (in welcher Höhe auch immer) zur Hälfte zu beteiligen. Ich weiss ja nicht so genau wie das in D funktioniert, aber nach meiner Logik wird die Versicherung auch nur 50 % der tieferen Reparaturkosten übernehmen.. ist ja nicht eine Frage der Kosten, sondern der Haftungsquote.


    Falls das stimmt, dass du durch das Rückwärtsrollen am Unfall Mitschuld trägst, kann auch eine Rechtsschutzversicherung mit gutem Gewissen nicht viel machen. Wenns nicht stimmt, kannst du gegenüber der Versicherung selber tun, was ein Rechtschutz tun würde:
    - schriftlich die gegnerische Darstellung in Abrede stellen
    - darauf pochen, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursacher die gesamten Reparaturkosten zu übernehmen hat
    - Akteneinsicht ins Versicherungsdossier verlangen
    - und, falls die Versicherung an ihrer Version festhält, eine klagefähige Verfügung verlangen


    Obs was bringt.. X(

    Gruss Brick
    _______________________________________________________________________
    E91 325i, handgeschaltet - Gott sei Dank!

  • Ist ne wirklich dumme Situation.


    Wenn Du wirklich nicht zurück gerollt bist, sollte man erstmal auf jedenfall einen Einspruch einlegen, denn oft ist es nur eine Masche um Kosten zu sparen.


    Eventuell würde ich über den Plazbesitzer noch in Erfahrung bringen, wer den Stellplatz gemietet hatte, wo Du drauf standest, denn vielleicht hat er es ja mit gesehen und kann Deine Aussage bekräftigen.


    Und zu letzt wäre da noch ein Gutachter, den man bestellen kann, denn wenn Du wirklich in selber Richtung gerollt bist, wie der Hänger unterwegs war sieht man das sicher am Schadbild.


    Göran

  • Ja ist schon blöd und macht wirklich nur Ärger sowas.


    Hat die Versicherung schriftlich begründet, warum und wofür welcher Abzug (Prozentsatz) in Anrechnung kommt. Wenn Du und Deine Freundin ausgesagt haben, dass Dein Auto stand und nur der Fahrer des Gespannes der Meinung ist, dass Du Rückwärts gerollt bist, ist es zumindest fragwürdig warum dieser (Einzel)Aussage mehr Glauben geschenkt werden soll als Euren 2 Schilderungen.
    Wenn Du tatsächlich zurückgerollt bist, so ist das eindeutig an dem Schadenbild (Verlauf, Art und Ausprägung) des Kratzers zu erkennen. Hast Du Bilder von beiden Beschädigungen?
    Wie schon gesagt: Sehr hilfreich wäre auch die Schilderung eines unabhängigen Zeugen.


    Zitat

    Original von Bigitalian
    P.S: Manche verlagen sogar Geld für ein Kostenvoranschlag, wenns irgendwo zutrifft, dann gleich weg gehen, denn sowas ist mangelnder Service meiner Meinung. Du willst dort was reparieren und musst für ein voranschlag Geld zahlen ^^

    und genau aus diesem Grund (viel Schreibarbeit für keinen Auftrag) verlangen die Autohäuser ja Geld für die Leistung des Aufnehmens des Schadenumfanges und Erstellen des Schadenberichtes. Wenn Du dort tatsächlich reparieren lässt, bekommst diese Kosten ja auch erstattet.


    Einige Versicherungen ziehen seit von der Netto-Schadensumme bei Erstattung gegen Kostenvoranschlag auch die Arbeitskosten ab, gegen Nachweis der Reparatur (Rechnung) werden dann die tatsächlich angefallenen Kosten erstattet. In dem Fall bis maximal die Summe des eingereichten KV.


    Da Du keine Rechtschutz hast, musst nun die Briefe natürlich selber schreiben: benutze Suchhilfen im Internet, welche Fallstricke Dich im Schriftverkehr mit Versicherungen erwarten. Kleiner Tip: nur kurze und präzise Schilderungen, keine langatmigen Erklärungen etc.
    Denk daran, die Versicherung muss Dir darlegen, warum Dein Anspruch geringer ist. Deine Aufgabe ist es nur, die Höhe des Schadens (der Kosten) beizubringen. Wenn weniger erstattet werden soll, muss die Versicherung dieses schriftlich begründen.
    Die Massenbrief-Anwort "Ihren eingereichten Schaden iHv X Euro regulieren wir zu einem Satz von Y Prozent" reicht definitiv nicht aus.