wenn man ins gutachten der felgen schaut sieht man das man da nur maximal 15mm spurverbreiterung pro rad fahren darf

MAM B1 an e90, 18 oder 19Zoll?
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mal so ne Frage nebenbei....
wie kommst du eig. darauf dass du diesen Nachweis bei 225 nicht brauchst?
du musst den Nachweis IMMER erbringen...egal welche bereifung...
Dieser Rechner ist kein Nachweis. -
Das stimmt nicht, man muss den Nachweis nur erbringen wenn es im Gutachten steht!
Dafür gibt es ja den Punkt G01 in dem Gutachten.
Mit anderen Reifengrößen wird der Nachweis nicht benötigt...
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Genau laut Gutachten brauch ich nur für 235/35 er den Nachweis. Bei den 225/35 und 245/30 die ich noch fahren darf brauche ich keinen
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und die 235er braucht nur der Touring wegen der Traglast...
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Wo steht das im Gutachten mit den 15mm pro rad ?
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Dann muß mein TÜV-Prüfer einen guten Tag gehabt haben. Ich fahre ja 235er ohne irgendeinen Nachweis oder Justierung und Spurplatten mit 40mm an der Hinterachse. Hat auch keinen interessiert
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Genau laut Gutachten brauch ich nur für 235/35 er den Nachweis. Bei den 225/35 und 245/30 die ich noch fahren darf brauche ich keinen
hmm..ich les mir jetzt das Gutachten schon das 5. mal durch.
aber da stehen nur die zugelassenen Reifenmöglichkeiten und dann das der nachweis zu erbringen ist.
Da steht doch niergends dass man den Nachweis nur dann erbringen muss -
Dann kannst du keine Gutachten lesen
nur bei der Reifengröße 235/35/19 steht dahinter der Punkt G01.
Weiter unten ist dann erklärt was der Punkt G01 bedeutet.
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Falscher Prüfer,
mit einer Reifenfreigabe sieht man doch die entpsrechenden Abrollumfänge damit kann der Prüfer selbst errechnen wie groß die Differenz ist.
Und der Hersteller "bescheinigt" damit gleichzeitig das die Reifen zulassig sind,
was dann wohl auch auf die Auflagen des Felgengutachtens anzuwenden sein sollte.
Eine Überprüfung ist absolut nicht notwendig bei den hier genannten Reifengröße (235/35 R19).