Alles anzeigenDanke für Deine Antwort!
Aber wozu hat dann die Versicherung überhaupt noch ein Gutachten erstellen lassen (das ja auch kostet) wenn eh der Kostenvoranschlag der NL bezahlt werden muss?
Grüße
Stefan
Hi,
ich bin Versicherungskaufmann.
Die Versicherung kann ab der Grenze Bagatellschaden auf Gutachter bestehen! Das Wahrrecht des Gutachters hat der Geschädigte.
Nicht die Versicherung. Wenn Du einen Gutachter nimmst, die Bagatellgrenze liegt bei ca 900 Euro.
Wenn Du ein Gutachten hast, kann die Versicherung das Gutachten durch Ihren Gutachter prüfen, den Wagen dürfen Sie nicht prüfen, nur wenn das Gutachten für einen Leihen offensichtlich falsch ist. Ein Versicherungsgutachter, vorallem wenn Partnerwerkstätten genommen werden, liegt immer unter dem Gutachten.
Dein Wagen wurde immer bei BMW gewartet und ist "neu" also steht Dir der Preis zu der bei BMW anfällt, auch bei fiktiver Abrechnung.
Wenn Du den Wagen woanders Reparieren lässt ist er nicht mehr richtig Scheckheft gepflegt, darüber solltest Du Dir klar sein!
Eine Wertminderung steht Dir zu, ob die 250 richtig sind, gute Frage, kommt mir wenig vor aber ich
habe keine Fotos! Richtiger Weg ist : Gucken ob SChaden ca. mehr wie 900, Gutachter. Dann der gegnerischen Versicherung das Gutachten einreichen. Der Weg den Du genommen hast, naja ... ich würde das nicht machen! Wie Du selbst gesehen hast, die Preise gehen auseinander. Du kannst wenn Du fiktiv abrechnest die MwSt nicht bekommen, oder nur für den Teil, die angefallen sind, zB Ersatzteile.
Wichtig bei fiktiver Abrechnung ist, das der Wagen nach der Reparatur nochmal durch einen Gutachter angeschaut wird und der Versicherung die Fotos eingereicht werden, sonst steht der in der uniwagnis.