Was muss von der Versicherung wirklich bezahlt werden?


  • Hi,
    ich bin Versicherungskaufmann.


    Die Versicherung kann ab der Grenze Bagatellschaden auf Gutachter bestehen! Das Wahrrecht des Gutachters hat der Geschädigte.
    Nicht die Versicherung. Wenn Du einen Gutachter nimmst, die Bagatellgrenze liegt bei ca 900 Euro.
    Wenn Du ein Gutachten hast, kann die Versicherung das Gutachten durch Ihren Gutachter prüfen, den Wagen dürfen Sie nicht prüfen, nur wenn das Gutachten für einen Leihen offensichtlich falsch ist. Ein Versicherungsgutachter, vorallem wenn Partnerwerkstätten genommen werden, liegt immer unter dem Gutachten.


    Dein Wagen wurde immer bei BMW gewartet und ist "neu" also steht Dir der Preis zu der bei BMW anfällt, auch bei fiktiver Abrechnung.
    Wenn Du den Wagen woanders Reparieren lässt ist er nicht mehr richtig Scheckheft gepflegt, darüber solltest Du Dir klar sein!
    Eine Wertminderung steht Dir zu, ob die 250 richtig sind, gute Frage, kommt mir wenig vor aber ich
    habe keine Fotos! Richtiger Weg ist : Gucken ob SChaden ca. mehr wie 900, Gutachter. Dann der gegnerischen Versicherung das Gutachten einreichen. Der Weg den Du genommen hast, naja ... ich würde das nicht machen! Wie Du selbst gesehen hast, die Preise gehen auseinander. Du kannst wenn Du fiktiv abrechnest die MwSt nicht bekommen, oder nur für den Teil, die angefallen sind, zB Ersatzteile.
    Wichtig bei fiktiver Abrechnung ist, das der Wagen nach der Reparatur nochmal durch einen Gutachter angeschaut wird und der Versicherung die Fotos eingereicht werden, sonst steht der in der uniwagnis.

  • Hi,
    Vielen Dank für Deine Antwort. Mittlerweile wurde der Wagen bei der BMW- NL vollständig gemäß Gutachten repariert und die Kosten hierfür wurden von der Versicherung auch vollständig übernommen. Habe jetzt so ein Zertifikat, dass der Wagen von der NL repariert wurde und original Ersatzteile verwendet wurden. Noch einmal bei einem Gutachter war ich nicht - w ist eine uniwagins?


    Grüße
    Stefan

  • Zum Gutachter muss er nur nach Unfall wenn Du Fiktiv Abrechnest und den Wagen reparierst.


    Da Du ihn reparieren lassen hast und die
    Rechnung
    beim Versicherer ist, benötigst Du das nicht!


    Kein Problem. Wenn Du Fragen zu Versicherungen hast, schreib mir einfach eine PN. Bin erst jetzt hier, war vorher m 36er Forum.


    Uni s eine hm Versicherungs Datenbank
    Hier kommen Unfallwagen rein die einen Schaden fiktiv Abrechnen bzw ab gewissen Euro. Beim nächsten Unfall wird man sehen.
    Dann prüfen die Vorschäden.


    Können auch Leute rein die besonders häufig oder anderweitig auffallen. Soweit ich weiß. War früher zumindest bin im Aussendienst, im Innendienst war ich vor 9 Jahren.