Nein, nicht merkwürdig![]()
Nur die Spurplatten sind eine Änderungsabnahme nach §19.2, da müssen die Papiere nicht sofort geändert werden, sonder bei nächster Befassung![]()
Das Andere müsste §19.2 sein, wo direkt der brief etc. angepasst wird.
Steht aber übrigens auch immer alles in den Gutachten auf Seite 1 und auch auf dem TÜV-Wisch
Aaahhhh danke, wieder schlauer!
Ich les mir den Kram nie durch, Hauptsache der nette Tüver trägts ein