• Also Leute, hier kommt die Auflösung:


    Ihr müsst das aus einem anderen Blickwinkel sehen:


    Wer ist bei einer KfZ-Haftpflicht versichert: Der berechtige Fahrer, der Eigentümer, ein paar andere Leute noch und auch der "Beifahrer". Was wird jetzt laut AKB (Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen) als Beifahrer definiert? "...Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet". Also ist die Beifahrerin deiner Freundin KEINE versicherte Person in der KfZ-Haftpflicht. D. h. dass die KH der falsche Ansprechpartner ist und somit die PHV bezahlen muss. Wäre die Beifahrerin als berechtigte Fahrerin gefahren und beim Aussteigen mit der Tür gegen ein anderes Auto gekommen wäre die KH zuständig. Betriebsgefahr usw. spielt hier keine Rolle.


    Und bitte glaubt mir das, es ist definitiv richtig, denn ICH BIN VERSICHERUNGSKAUFMANN!!! :lehrer:


    Sollte eine PHV das ablehnen, will sie nur nicht bezahlen, oder die kennen sich auch nicht aus. Dann verweis bitte auf die AKB mit der Beifahrerklausel. Es ist auch tatsächlich so, dass die o. g. Regelung wirklich nicht alle Sachbearbeiter kennen.


    Also brauchst du dir keine Gedanken über deine Schadenfreie Jahre machen.... :thumbsup:

    320d, M-Paket, 17" 194M, LeMans Blau, Navi Prov + BT + Spracheingabe, Sitzheizung, PDC, Xenon + Kurvenlicht, Schiebedach, Alarmanlage, Lordosenstütze, Durchladesystem, elektr. Anhängerkupplung, CD-Wechsler, Komfortzugang, Regensensor, HiFi-Lautsprecher, Innen + Außenspiegel abblendend, Tempomat, Ablagenpaket, Alu Längsschliff fein, elektr. Heckscheibenrollo + mech. Türscheibenrollo. Tuning: Blacklinerückl, LED-Kennzeichenbel., HAMANN-Kennfeldoptimierung, M3-Idrivecontroller

  • Danke für die ausführliche Definition - Ist zu hoffen, dass die Beifahrerin ein PHV hat ;(


    gb

    «Viele folgen den Zeichen ihrer Zeit – :bmw-smiley: - Fahrer setzen sie.»