Hast du eine Garantie mit dem Händler vereinbart oder beziehst du dich auf die gesetzliche Gewährleistungspflicht?
In deinem Fall greift so oder so zweiteres, da du den Wagen ja erst gerade gekauft hast. Das heißt für dich, der Händler ist dazu verpflichtet technische Mängel für einen gewissen Zeitraum (glaube 1 Jahr) zu beseitigen. Da gibt es dann auch wieder bestimmte Richtlinien (Stichwort Beweislastumkehr), was für dich im Moment - wie oben erwähnt - aber irrelevant sein sollte.
Sollte es sich nicht um ein Verschleißteil handeln und kann der Händler dir nicht beweisen, dass du diesen Defekt verursacht hast, so muss er den Mangel auf seine Kosten beseitigen.
Aber ich würde nochmal deinen Vertrag durchgehen und schaun was da genau drinsteht bzw. Garantie/Gewährleistun
Ohne mich da groß auszukennen(da werden dir andere besser helfen können), aber Motorvorwärmung hört sich für mich erstmal nach Standheizung an... Hast du eine?