Tieferlegung - Ausbau - Hilfestellung mit Tüv

  • ähm, seit es die neuen Zulassungsdokumente gibt (seit Herbst 2005)
    gibt´s Brief und Schein nicht mehr, sondern nur noch Zul.-Bescheinigung Teil I / II


    eingetragen wird alles in Teil I (entspricht Fz-Schein)
    Teil II (Nachfolger des Briefes) ist nur noch Halternachweis (die letzen 2)

  • Brauch ich den Schein zum verkaufen ?
    Weil wenn der neue Besitzer das Fahrzeug zulässt dann bekommt er einen sauberen Schein oder ?
    Oder ist das irgendwo noch im PC hinterlegt ?


    Deshalb wende ich mich ja an euch .


    Wie mache ich das jetzt sauber am besten ?

  • Wenn doch alles vom Tüv abgenommen ist, weiß ich nicht wo dein Problem liegt,


    verkaufe den Wagen wie er ist und gut is.


    Oder haste die Federn einfach mal so eingebaut, und nicht Eingetragen :thumbsup:
    dann ist aber auch noch günstiger sie nachträglich eintragen zu lassen.

  • ich würde aber einfach mal dort anrufen und fragen, vielleicht sind die ja bei Euch etwas kooperativer.
    falls Du einen positiven Bescheid erhälst, unbedingt den Namen merken.
    kann sein, dass der nächste Mitarbeiter das anders sieht.


    Das ist im Übrigen die sinnvollste Antwort auf all deine Fragen :thumbup:

    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


    - George Best -



    Gruß
    Arthur

  • Sorry für OT


    Verstehe ich das jetzt richtig.
    Ich habe momentan im Schein und Brief eine tieferlegung an VA 30mm mit meinen alten 19Zöllern.


    Habe jetzt meine 20 Zöller abnehmen lassen wurde aber nichts in den Unterlagen vermerkt.
    Muss nur das abnahmeprotokoll mitführen.


    Jetzt zur frage.
    Wenn ich mir jetzt ein anderes Fahrwerk einbauen lasse, müssen doch dann die alten federn aus dem schein und brief wieder ausgetragen werden und die neuen müssen dort eingetragen werden oder.

  • wenn die Leuts doch mal richtich lesen würden.


    BlackRacer:


    Du hast weder Schein, noch Brief, sondern Zulassungsdokumente,
    sprich Zul.-Besch. Teil I und II
    und in Teil II steht davon garantiert nix drin.


    wenn also in Teil I Deine Federn drin stehen dann sollten diese
    nach Verbau und Abnahme eines FWs gestrichen werden.
    dazu sollte auf dem (hoffentlich positiven) Nachweis der Anbauabnahme nach §19.3
    ein entsprechender Vermerk durch den Prüfer erfolgen.


    aber: eine sofortige Berichtigung der Fz-Papiere (Zul.-Bech. Teil I !)
    ist nicht vorgeschrieben, aber möglich.
    erst bei nächster Befassung der Zul.Behörde (Umzug / Halterwechsel)

  • Also wenn die Fahrzeughöhe in deinem Fzg Schein geändert wurde, muss diese auch nach dem Ausbau der Federn wieder in die alten Werte geändert werden!!!!!

  • Jap :thumbsup:

    Gruß Markus :)


    Ihr braucht Hilfe jeglicher Art???
    Wir (mein Papa & ich) bauen alles für Euch um, Schweissen jeglicher Art, Karosserie jeglicher Art, Turbolader Umbauten, LLK‘s Umbauten usw, alles ist möglich.



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  • Alo bei mir stehen Felgen mit Reifen und Federn in Zul.Bescheinigung I und in II denke das kam durch die Einzelabnahme der Kombination.


    Muss das ganze jetzt aus der Bescheinigung II ausgetragen werden, wenn die Federn ausgebaut werden.