Gute Frage. Ich gucke ihn mir jetzt Freitag an und mache dann evtl. den Kaufvertrag und überweise das Geld. Dann könnte der Händler ja eigentlich die Papiere schon zuschicken und ich lasse den Wagen zu und habe dann zwei identische Kennzeichen, richtig?
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Im Prinzip schon...aber ein Satz wird entwertet sein, also ungültig. Solange dich keiner anhält, mit den entwerteten oder den Kennzeichen die nicht zum Auto gehören...
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NEIN, dukannst den 1er abmelden und den neuen im gleichen Zug mit der gleichen Nummer anmelden, dann darfst aber mit dem 1er NICHT mehr fahren, weil die Kennzeichen ja schon auf den 3er registriert sind...
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Okay, dann habe ich es jetzt glaube ich verstanden:
- 1er abmelden
- 3er mit Papieren hier anmelden
- 1er mit Überführungskennzeichen zum Händler
- 3er mit alten Kennzeichen ausstatten und losfahren -
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NEIN, dukannst den 1er abmelden und den neuen im gleichen Zug mit der gleichen Nummer anmelden, dann darfst aber mit dem 1er NICHT mehr fahren, weil die Kennzeichen ja schon auf den 3er registriert sind...
Er könnte sich doch einen Satz neu machen lassen, solange die Alten entwertet sind. Kost halt nur. Oder bin ich da jetzt auf dem falschen Dampfer und er darf die anderen auch entwertet nicht behalten??? -
er will ja die alte nummer wieder auf das neue Auto
also darf er sobald er den 3er angemeldet hat mit der Nummer nicht mehr auf dem 1er fahren
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Ah OK...so meinte ich das auch, nur hab ichs blöder ausgedrückt
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Zitat
NEIN, dukannst den 1er abmelden und den neuen im gleichen Zug mit der gleichen Nummer anmelden, dann darfst aber mit dem 1er NICHT mehr fahren, weil die Kennzeichen ja schon auf den 3er registriert sind...
Nach dem abmelden des 1er, lass dir dafür Kurzzeitkennzeichen machen. Damit kannste dann zum Händler fahren.
So hab ich das vor kurzem auch gemacht. -
Genau so werde ich es machen