Regulierungszeitraum bei KFZ Diebstahl


  • Sollte es außergerichtlich geregelt werden, bleibe ich auf den Kosten sitzen.
    auch in diesem fall zahlt die versicherung die anwalts kosten

  • Habe eben einen Anruf von einem von der Versicherung beauftragten erhalten, der sich mit mir (und den Zeugen) am Tatort treffen möchte.

    Das Ganze wird ja immer komischer ?(


    Was erhoffen die sich davon??


  • ja die KFZ-Versicherung zahlt

  • " Das Spektrum reicht von der Einrichtung eines präventiven Betrugs- und
    Krisenmanagements über die Unterstützung im akuten Fall bis zur
    systematischen Nachbereitung. "


    Richte dich schon mal auf eine hochnotpeinliche Befragung ein!

  • Solange es Fragen sind, die mit dem Diebstahl zu tun haben, ist mir das eigtl egal. Sollten Fragen zu meinem Privatleben gestellt werden, finde ich das nicht mehr akzeptabel. Hat auch schon die Polizei bei der Erstattung der Anzeige getan :thumbdown:


    Nichtsdesto trotz habe ich jetzt erst einmal einen Termin mit einem Anwalt und werde mich mal beraten lassen.. denn ohne Vorbereitung solch einem Gespräch entgegenzutreten wird wohl nicht von Vorteil für mich sein.



    auch wenns gegen meine geliebte VHV geht.. richtig so!!


    hoffe du hast ne gute Rechtsschutz..


    sonst frag mal deinen makler nach dem "sorglos-paket" einer gewissen gesellschaft für die zukunft.


    wenn er gut ist weiß er welche gesellschaft gemeint ist 8)

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  • Bist du eigentlich so blöd oder tust du nur so ?? Sorry merkst du nicht was hier los ist.Aussage brauchst du gar keine zu machen.Wen du schon mit Irgendjemanden Sprechen willst oder musst oder sollst nehme einen Neutralen Zeugen mit.Die werden dich übern Tisch ziehen egal welche Versicherung das ist:Es kann doch kein Problem sein einen Anwalt zu Sprechen.Die Kosten muss deine Versicherung Bezahlen.Ich Spreche hier von deiner KFZ Versicherung.Nicht vom Rechtsschutz.Die wollen ja nicht so einfach Bezahlen ,also hast du ein Recht auf Rechtsbeistand.

  • Da das Fahrzeug Sicherheitsübereignet war und nach einem Monat in Besitz der Versicherung übergeht, kann es nicht sein, dass ich weiterhin Raten bei der Bank abzahle.
    Die Versicherung "muss" den Schaden jetzt regulieren.. Somit habe ich eine "Restschuld" bei der Versicherung. Da diese aber irgendwann den Schaden höchstwahrscheinlich eh übernimmt, hat sich das auch erledigt.


    )



    Wundere mich gerade das Deine finanzierende Bank so lange ruhig geblieben ist. Dein Fahrzeug wurde gestohlen und somit ist der finanzierte Betrag nicht mehr abgesichert. Ist Deine Bank eigentlich über den Fahrzeugdiebstahl informiert, denn 3,5 Monate nach dem Fahrzeugdiebstahl, haben die meisten Banken den Kredit beim Kreditnehmer gekündigt. Die Folge - Du bezahlst die Restsumme innerhalb kurzer Zeit sofort, auf einen Schlag.
    Und noch ein Hinweis, egal wann das Fahrzeug in den Besitz der Versicherung übergeht, solange die Bank den Restbetrag nicht erhalten hat, bezahlst und haftest Du weiter für den Kredit. Du bist der Kreditnehmer und somit für den Kredit bei Deiner Bank verantwortlich, nicht Deine Versicherung.

    Einmal editiert, zuletzt von dn-320si ()

  • Aber das ist doch egal, selbst wenn der Kredit gekündigt wird und der Restbetrag auf einmal fällig wird, wenn du die Kohle nicht auf der Bank hast zahlste weiter Raten oder?
    Also meine finanzierende Bank wollte keinen Fahrzeugbrief, den hab immer noch ich :confused:


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    "Von Tauschangeboten (Fahrzeuge, Frauen, Teppiche, Kamele etc.) bitte ich abzusehen."