Xenonscheinwerfer mit normalen birnen?

  • Und noch ne Frage:


    passen die Xenonscheinwerfer von VFL auf FL ohne irgendwas umbauen zu müssen(z.B.Motorhaube...)?
    Bei VFL gibt es glaube ich doch Tagfahrlicht oder?


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…2BSI%26otn%3D12%26ps%3D35


    Ja die Scheinwerfer passen ohne Probleme, denn andersrum geht es ja auch.


    An der Front sind die Scheinwerfer das Einzige, was gleich geblieben ist.


    Echtes Tagfahrlicht gibt es beim E90/91 beim VFL nicht, erst danach, wenn man Xenon hat.


    Göran


    PS: Hat man es vorher nicht, wird es aber danach auch nicht funktionieren, außer man baut noch viel mehr um, was ins Geld geht.

  • Aber wenn du eh die Xenonscheinwerfer kaufen willst, warum baust nicht gleich komplett auf Xenon um? Bei ebay lassen sich nach und anch die Teile sicher günstig erstehen?!


    Den Sockel wirst umbauen müssen, der Sockel für Gasentladungslampen ist ein anderer als für Halogen. (Ist ja auch ein anderes Konzept)

    Ja weil alleine die Xenonscheinwerfer nicht reichen. Ich habe schon überlegt mir bei ebay welche zu kaufen, aber es kommen noch andere kosten dazu wie z.B. für neues Fußraumodule und Scheinwerferreinigungsanlage, dafür zahlt man locker noch 700€ drauf.
    Ich möchte es wohl haben, aber ich möchte nicht mehr so viel Geld reinstecken. Denn erst waren die 19" Felgen, mit Tieferlegung. Jetzt habe ich mir M-Paket gekauft. Man kann nicht alles haben, leider :rolleyes:

  • Göran das sind ja Xenonscheinwerfer vom FL.
    Ich meine nur wenn man schon Xenon nachrüstet, dann lieber sofort die von FL nehmen, alleine schon wegen Tagfahrlicht.

  • Ich glaub Du hast da wieder ein V zuviel, oder?


    Göran

    Ups ich habe es verwechselt :lol:
    Gerade fällt mir ein, wenn ich Xenon von FL nachrüste dann muss ich auch hinten umrüsten, richtig?
    Schade, ich habe mir gedacht wenn Xenon nachrüsten, dann lieber sofort die von FL nehmen.

  • Hi,


    wieso muß man sich immer mit aller Gewalt mit illegalem Zeug abgeben?????
    Wenn ich etwas mach, dann mach ich es richtig - oder gar nicht. Entschuldigung, das ist meine Meinung.


    Fakt:
    Jeder Scheinwerfer hat eine Bauartgenehmigung -muß er haben.
    Zu dieser Bauartgenehmigung gehört auch das jeweilige Leuchtmittel - also entweder Halogen oder XENON. Ein Wechsel dazwischen ist nicht ohne weiteres möglich. Der Scheinwerfer muß von seinen physikalsiche Eigenschaften dafür geeignet sein. Dafür wird auch das Lichtbild im lichttechnischen Institut geprüft.
    Ändert Ihr den Scheinwerfer, ist das gleichbedeutend mit Erlöschen der Bauartgenehmigung.
    Damit wiederum spielt ihr mit der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges und damit mit Versicherungsschutz und allen anderen Folgen.


    Also ich bin der Meinung, daß ich mir die Punkte anders "holen" kann . . .
    Und, Alex, wenn Du nicht alles auf einmal machst, sonder alles Schritt für Schritt, gehst Du kein Risiko ein und bleibst länger unter uns -
    nicht daß Du vielleicht laufen mußt. Wegen Erlöschen BE kann man schnell viel Punkte sammeln . . . .


    MfG
    neffets




    P.S. Soll nicht belehrend wirken, eher aufweckend. Auch wenn das Verbotene so reizvoll ist.

  • Ich habe ja nicht gesagt, dass ich es machen werde.
    Deswegen hole ich mir doch die information ;)