X

  • Ich bin ja selber schon lange am überlegen ob ichs vorne folieren soll :D wenn dann ja auch nur leicht.
    Deswegen frage ich ja auf was ich mich da einlasse :rolleyes:

  • §xyz (müsste nachschaun welcher das genau is) erlaubt es nich wegen einer lapalie das auto stillzulegen. da muss ein grober mangel sein, der gefahr für leib und leben sorgt. sprich fehlende bremse an der VA.
    man hat bei sogut wie allen harmlosen sachen (wie leicht geönte scheiben vorne seitlich) das recht zur nachbesserung. da gibts nen bußgeld un ne mängelkarte.
    nich mehr un nich weniger. es seiden die scheiben sin jetz follfoliert ^^ was dann wieder grob fahrlässig mit gefahr für andere darfstellt :whistling:

  • Die Gefährdung ist allerdings wieder auslegungssache des Beamten.
    Ich würd mich mit schwammigen Paragraphen nicht all zu weit aus dem Fenster lehnen.
    Wenn sie dich dran kriegen wollen, bekommen sie dich dran!



    Sent from my Nokia 3210

  • Die Gefährdung ist allerdings wieder auslegungssache des Beamten.
    Ich würd mich mit schwammigen Paragraphen nicht all zu weit aus dem Fenster lehnen.
    Wenn sie dich dran kriegen wollen, bekommen sie dich dran!



    Sent from my Nokia 3210


    ja logo. wenn se dir die hose runter ziehn wollen machen se das ^^
    aber kommt bisi drauf an wie man auftritt un wenn man anhand so nem ausdruck normal redet besteht eine höhere chance einfach auf nachbesserung. so is meine erfahrung was ich miterlebt hat. un da ging es um sachen die weit fahrlässiger warn (laut auslegung) also leicht getönte seitenscheiben :D

  • Ich denke, die Betriebserlaubnis erlischt durch diese Veränderungen. Folglich kein Vers.-Schutz mehr. Zumindest die Weiterfahrt kann untersagt werden. Fahren ohne Versicherungsschutz ist keine Owi mehr. Könnte also u.U. echt unangenehm und teuer werden.