Nicht zuviel Hoffnung in diese Richtung, das wäre zudem nur strafrechtlich. Evtl. könnte er als Nebenkläger auftreten. Bezweifle aber, dass es bis dahin überhaupt kommt, wenn der Betroffene nicht schon ein paar Einträge im Register hat. Das wird lieber vorher eingestellt oder mit einem Strafbefehl erledigt.
Aber damit hat er auch noch nicht sein Geld wieder, dafür ist ein weiteres (!) zivilrechtliches Verfahren erforderlich.
Ja natürlich wäre das "nur" strafrechtlich; die Strafverfolgungsbehörden haben aber andere Mittel als Privatpersonen um zb an die Daten des Täter zu kommen. Im Anlassfall handelt es sich wohl um einen schweren Betrug, der nicht so ohne weiteres zurückgelegt wird. Natürlich kann er als Nebenkläger (in AUT Privatbeteiligter) auftreten. Ob das bei dem in der BRD möglichen Strafbefehl und dem damit verbundenen verkürzten Verfahren auch zulässig ist, weiss ich jedoch nicht.