325d in le mans blau

  • vielen dank, find ich auch :)


    und wo genau ist das große problem, wenn man sie ohne eintragung fährt?


    Mindestens 3Pkt und 75e Bußgeld. Im extremfall sofortige Stillegung, weil Fahrwerksmangel -> schwerer mangel.

    Made in East Germany - the bitch


    Zum Gedenken an Robert Müller († 21.05.2009) - du warst ein großer Sportler und Mensch :traurig2:

  • und wo genau ist das große problem, wenn man sie ohne eintragung fährt?


    Du ersparst dir vielleicht nen Streß mit der Rennleitung(die sind nicht doof!).


    Ihr müsst ja alle 2 Jahre zum TÜV(bei uns Ösis gehts bei jeder Werkstatt oder ÖAMTC),wie siehts dann aus? :spinn:



    TOM 330i

  • Mindestens 3Pkt und 75e Bußgeld. Im extremfall sofortige Stillegung, weil Fahrwerksmangel -> schwerer mangel.




    so ein schwerer fahrwerksmangel müsste erst mal per gutachten nachgewiesen werden.
    ansonsten bleiben 20 euro wegen "nicht vorschriftsmäßiges fahrzeug geführt" übrig.


    und zum theme Hauptuntersuchung alles zwei jahre: mit winterrädern vorgefahren und danach wieder die m6 drauf.


    leute: ich weiß dass das ein rumgemogle ist und nicht ganz korrekt. ist ja nicht so, dass sich da bei mir kein unrechtsbewusstsein regt, und ich suche bestimmt noch nach anderen lösungen aber solange ich die nicht gefunden hab wird eben ohne eintragung gefahren...
    und wenn ich die flügel ziehen muss, dann solls halt so sein. will mir eh kiemen pressen lassen und da muss man sowieso neu lackieren, also wieso nicht gleich ziehen lassen...

  • falsch...
    eine überstehende felge ist bereits ein schwerer mangel. zudem nicht eingetragen -> BE erloschen IMMER 3pkt und 75€!!! nix mit 20€...


    manche reden sich echt alles schön :no:

    Made in East Germany - the bitch


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  • falsch...
    eine überstehende felge ist bereits ein schwerer mangel. zudem nicht eingetragen -> BE erloschen IMMER 3pkt und 75€!!! nix mit 20€...



    an dieser stelle nur eine kleine korrektur: nach einführung der FZV gibt es den Bußgeldtatbestand "Erlöschen BE" nicht mehr.
    es wurde abgelöst durch "in betrieb setzen, obwohl das fahrzeug nicht zum straßenverkehr zugelassen war" (50€, 3Pkt.), eine automatische folge bei erlöschen be.
    nach dem aktuellen recht, ist aber die be keine voraussetzung mehr für die zulassung, somit keine 50 und auch keine 75 €.

  • "Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße und Punkten in Flensburg geahndet wird. Außerdem kann die Zulassungsstelle den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln. Zudem steht es im Ermessen des/der Polizeibeamten, bei einer Kontrolle ein Fahrzeug mit sofortiger Wirkung stillzulegen."

    Made in East Germany - the bitch


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  • ja genau, wie gesagt, rechtsstand vor über zwei jahren, vor einführung der FZV...
    da hat sich inzwischen einiges getan :)
    die polizei darf den betrieb vor ort nur untersagen, wenn die verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist, und das nicht aus folge vom erlöschen be, sondern zur gefahrenabwehr gegen die bedrohung von leib oder leben, also zB wenn das lenkverhalten wesentlich beeinträchtigt wird.


    aber egal:


    leute, danke für die zahlreichen kommentare und kritiken, aber das hier soll kein diskussionsthread, sondern mein showroom werden...
    diskussionen über aktuellen rechtsstand also bitte auf andere einschlägigere threads verlegen, danke...


    ich denke das thema felgen ist damit durch, danke. ich weiß was ich will und was ich machen werde. ich habe niemanden um rat gefragt (zumindest nicht an dieser stelle ;) ).

  • Muß mal den Thread wieder rausholen ;)


    Wie hast du das "Felgenproblem" jetzt gelöst? 9,5 vorne und hinten??


    PS: Sehr schicker E93! :super: Aktuelle Bilder wären super...