Den Umstieg auf 225er rundum kann ich schon nachvollziehen, die Einzelabnahme jedoch nicht. Er möchte ja zwei Felgen von der VA mit 8" Breite auf der HA fahren, wenn ich das richtig verstanden habe. Wenn ja, braucht er das ja nicht eintragen zu lassen.
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Kommt drauf an was BMW für diese Felge freigibt oder? Wenn BMW sagt: Nee mit der Felge darfst nur Mischbereifung fahrn, dann musste doch trotzdem zum TÜV und die abnehmen lassen. Auch wenn sie kleiner is. Oder täusch ich mich da jetzt gerade??
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Wenn man auf die hinteren Felgen mit 8,5" 225er-Reifen aufziehen möchte, dann ist das so. Aber wenn man vorne und hinten die 8"-Felge von vorne fährt, sollte das kein Problem sein
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Thema Einzelabnahme: nach allem, was ich u.a. hier gelesen habe, muss die beabsichtigte Kombination abgenommen werden, da nicht die vorgesehene Mischbereifung gefahren wird. Auf meine Anfrage bei BMW hat man mir ein Traglastgutachten geschickt. Gibt es gegenteilige Erfahrungen? Warum muss nicht eingetragen werden?
Schönen Gruß, Kick
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Also normalerweise ist es kein Problem mit rundrum 225 zu fahren. Solang die Felge passt da hast Recht!!! Nur weiß ich nicht obs nich vielleicht eine Vorgabe von BMW für diese Felge gibt, dass die nur VA 8 und HA 8,5 gefahren werden darf ohne Eintragung. Aber eigentlich is des schon quatsch wenn ich mir des überleg. Da hast Recht. Aber was finden wir nicht manchmal alle als Quatsch was unser geliebter OEM da manchmal verzapft
Edit: am besten du rufst mal direkt beim TÜV/DEKKRA oder wie die Konsorten bei euch da heißen an und fragst speziell für die Felge nach. Vielleicht können die dir das dann sagen was de eintrageln lassen musst und was nich
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....Warum muss nicht eingetragen werden?
....In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung deines Fahrzeuges ist die Rad-Reifenkombination '1: 225/45 R17 91V 8Jx17 ET34 2: 225/45 R17 91V 8Jx17, ET34' gelistet und genau diese möchtest du doch fahren, daher sehe ich eine Eintragung als überflüssig an
Thema Einzelabnahme: nach allem, was ich u.a. hier gelesen habe, muss die beabsichtigte Kombination abgenommen werden, da nicht die vorgesehene Mischbereifung gefahren wird. ....
Das ist richtig, aber du möchtest die 225er ja nicht auf der vorgesehenen 8,5"-Felge fahren. Wenn doch, muss dies eingetragen werden.
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In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung deines Fahrzeuges ist die Rad-Reifenkombination '1: 225/45 R17 91V 8Jx17 ET34 2: 225/45 R17 91V 8Jx17, ET34' gelistet und genau diese möchtest du doch fahren, daher sehe ich eine Eintragung als überflüssig an
Genau sowas hab ich gemeint. Denk damit ist die Sache klar dass des fahren darfst!!! Danke für das Raussuchen Jaky!!!!
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Super, besten Dank Jaky! Da hätte bei BMW ja auch mal jemand drauf kommen können...;-)
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