Ich frage mich grade: GIbt es ein Gesetzt gegen Driften in der STVO?? Bin Heute in an einem sehr verlassenem kreisverkehr mal ne runde quer gefahren. Einige Meter weiter (gut 100m) war nen Fussgänger der mir nur zurief "Ich hab dein Kennzeichen, das gibt ne Anzeige."
Mich würde mal Interessieren worauf ich da angezeigt werden soll. Wahrscheinlich gefährdung im Strassenverkehr oder sowas. Aber ich frage mich wo da ne gefährdung liegt wenn man die stelle kennt. weil die aus allen richtungen min 250m einsehbar ist. Und ich denke das ich mein Auto Quer besser beherrsche als manch anderer Verkehrteilnehmer längs.
Gibt es dazu irgenndwelche Gerichtsfälle??
Mach dich nicht verrückt. Wenn das nur ein Passant war gilt: ausgage gegen aussage oder der hat ein Video gedreht in dem man sieht wie du gedriftet bist.
Alles halb so wild. Und die Herren in blau werden sich dafür garnicht intressieren.