Entlüftungseinheit defekt -> Fall für die Gewährleistung ??

  • Hallo Zusammen,


    ich habe im Juni 2013 einen BMW beim Freundlichen gekauft. Somit habe ich (aus meiner Sicht) Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung und zudem habe ich noch eine Garantie dazu bekommen.


    Jetzt ist die Entlüftungseinheit defekt und der Freundliche will diese nicht erneuern und hat mir aus KULANZ angeboten ich solle das Teil bezahlen und der Einbau wäre kostenlos. Es geht hier zwar um ein Teil was nur 45€ kostet aber es geht wie so oft ums Prinzip.


    Habe ich aus Eurer Sicht Anspruch auf einen kostenlosen Austausch?


    Hier das Original Zitat vom :) :


    nach Rücksprache mit unserem Meister in XXXX deutet Ihr ölverschmierter Motorraum auf eine defekte Motorentlüftung hin.
    Durch diesen Defekt können im unteren sowohl als auch im oberen Bereich des Motors Ölflecken entstehen.

    Als das Fahrzeug im Juni 2013 unser Haus verlassen hat, war alles am und im Fahrzeug im ordnungsgemäßen Zustand.

    Aus Kulanz biete ich Ihnen an, dass wir den Einbau der Motorentlüftung übernehmen, wenn Sie das Teil bezahlen.


    Grüße

  • moin,


    ich geh mal von aus, du hast einen gebrauchten gekauft?


    bei der gewährleistung greift nach 6 monaten die beweislastumkehr.. sprich: du musst dem händler nachweisen, dass der defekt von anfang an vorhanden war.
    in den ersten 6 monaten isses andersrum, da muss dir der händler nachweisen, dass du es geliefert hast.


    anders sieht es bei der garantie aus, aber da du bei den üblichen gebrauchtwagengarantien auf teile meist einen in km gestaffelten prozentualen eigenanteil hast, würd ich mir überlegen ob ich wegen 20-30eu erstattung den papierkrieg anfang..


    ich würd da bei nem 50eu teil ned lang rummachen.....volltanken is teurer.


    Gruß
    Steffen

  • Seh ich auch so, der Händler ist noch so gütig und bietet dir Kulanz an. Ich würde drauf eingehen.


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    "Von Tauschangeboten (Fahrzeuge, Frauen, Teppiche, Kamele etc.) bitte ich abzusehen."