Kauf beim Händler # Nachbesserungsfplicht innerhalb der ersten 6 Monate # Umkehrbeweislast # Experten Gefragt!

  • Hallo,


    ich hätte nie Gedacht so etwas mal an die Community zu schreiben, aber selbst mit meinen derzeitigen Anwalt bin ich ratlos, vllt. auch ein bisschen ungeduldig. :rolleyes:
    Ich bitte auch nur von denen ein Kommentar zu bekommen die etwas zum Thema beitragen können. sollte etwas fehlen bitte sagen ich werde es im Post eins dann nachtragen.


    Kurz die Story.


    Im April hatten wir wie sicher einige wissen uns einen 116i bei einem Deutschen KFZ "Bosch Partner" gekauft.
    Aufmerksam sind wir wie die meisten durch das Inserat in Mobile in den beschrieben war dass dieses Fahrzeug unfallfrei ist sowie Steuerkette & Übersprungschutz sowie Bremsenscheiben & Klötze komplett erneuert worden sein.


    Kurz darauf hingefahren und Auto angeschaut und zugesagt, beim Unterschreiben viel dem Verkäufer ein das der rechte Kotflügel nachlackiert worden sein aufgrund eines Tiefen Kratzers sowie die Motorhaube aufgrund der Steinschläge.
    Ich darauf kurz überlegt, Spaltmaße angeschaut und festgestellt das diese passen sowie der Kotflügel noch OEM getreu der Auslieferung war, bei der Motorhaube dachte ich mir nichts, schließlich hat der 1er eine EZ von 2004.


    Dies waren auch nicht die Probleme...


    Nach einiger Zeit in unserem Besitz viel uns auf dass das Auto bei leichten Rechtslenken quietschen verursacht, innen hochfrequent und außen penetrant ätzend, wie bei einer Rostigen Bremsscheibe die man nur abbremsen muss.
    Da ich an der Bremsscheibe nichts feststellen konnte sowie auch nicht das sonst irgendetwas schleifen würde bin ich zu meiner Werkstatt meines Vertrauens gefahren (BMW Meister und seit 4 Jahren Selbständig).


    Des Weiteren war der Radioempfang auch grottig, wir bekommen mit Glück genau einen Sender bei uns rein.


    Dieser konnte zum quietschen leider nichts feststellen, sagte mir aber dass das Servo-Öl erstens nicht das richtige im Behälter sei, sondern ein stink normales und zu viel und er nicht ausschließen könnte das dadurch das quietschen verursacht werde.
    Auch zur Radioantenne teile er mir mit das dort eine Sportantenne (die kurze) verbaut sei und dies das Problem sein könnte. (wusste ich nicht bin ja auch kein 1er Profi...) :wacko:
    Wie gesagt das war eine kurze Sichtprüfung da weiteres etwas gekostet hätte und das meiner Meinung auch das Problem vom Verkäufer ist.


    Kurz darauf mehrmals die Firma angerufen und den Chef verlangt, meistens eine lapprige Aussage bekommen er rufe zurück usw.
    Daraus ist innerhalb zwei Wochen nichts geworden und ich mailte der Firma meine Mängelliste mit einer Fristsetzung und Stellungnahme da ich sonst dies via Anwalt regeln würde.


    Darauf erhielt ich sofort einen Anruf von dem Herren was dies solle und wann wir Zeit hätten, kurz darauf auch einen schriftl. Reparatur Auftrag mit allen unseren Problemen bekommen zu 0,00 € (sichtbar im Formular). :!:
    Gesagt getan Auto bei ihm auf den Hof gestellt und gut Hoffnung wieder heimgefahren.


    Nach drei Tagen bekamen wir einen Anruf, das Servo-Öl wurde berichtigt aber bez. des Quietschen wäre das Ankerblech schuld, was ein Verschleißteil wäre und er uns deshalb zwar das Material schenken würde, aber für die Reparatur 200 € möchte.
    Bez. der Antenne meinte er dies komme von der Sportantenne die wir montiert hatten, was glatt eine Frechheit und eine Lüge ist da Fotos vom Abholtag mit seinem Händlerkennzeichen (Rot) auf seinen Hof beweisen das diese beim Kauf schon montiert war.


    Da ich mich auf normalen Weg nicht mit der Fa. einigen konnte, sowie nie etwas schriftl. in die Hand bekommen habe Auto wieder abgeholt und zu mir in die Garage gestellt.
    Tage später ein paar bekannte Werkstätten angefragt die auch gleichzeitig Händler sind und mir bestätigten das alle Punkte vom Verkäufer Kostenfrei dem Käufer zu reparieren sind.


    Mit meinen gesammelten Werken bin ich dann gut vor einem Monat zum Anwalt, der sich alles anhörte und den Herren eine nochmalige Frist verpasste zum 03.11 diese Mängel zu beheben.
    Hierzu wurde auch ein neuer Mängel hinzu gefügt da mitlerweile das Lenkrad schief steht, obwohl das Fahrzeug nicht mehr bewegt wird
    Hierzu meldete sich der Verkäufer am 31.10 bei meinen Anwalt telefonisch er übergebe diesen Fall ebenfalls seinen Anwalt der uns am 03.11 um eine Fristverlängerung zum 07.11 bat um entsprechend zu Antworten.


    Dies gewährt da mein Anwalt der Meinung war das solch ein entgegen kommen meist gut wirkt, und wenn wir im Recht sein auch die Gegnerische Partei dies seinem Kunden vermitteln würde.


    Heute bekamen wir von der Gegnerischen Kanzlei die Antwort das:


    - Servo-Öl nach unseren Wünschen korrigiert wurde auch wenn es falsch war
    -> Hatten wir nie gesagt, nur das unserer Aussage das falsche drinnen war uns zu viel
    + Völlig neue Aussage an uns


    - Die Antenne eine Sportantenne wäre was uns vermittelt wurde und das Radio funktionierte
    -> Wurde uns nie, nicht schriftl. nicht Mündlich
    -> Fakt ist das sie doch nicht funktioniert
    + Wieder völlig neue Aussage an uns


    -> Angeblich jetzt die Bremsanlage defekt sei und das Ankerblech was zusammen gehört
    - Lt. mehreren Aussagen völlig verschiedene Teile
    - Bremsscheiben wurden beim Kauf davor erneuert dann müsste es doch ein Materialfehler sein (Bremsscheiben)
    - Kein Verschließteil (Ankerblech)
    + Wieder völlig neue Aussage an uns


    -> Verzogenes Lenkrad haben wir verursacht da wir auf einen Bordstein gefahren sind
    - Wieder mal eine Behauptung und Unterstellung


    -> Würde Auto zurück nehmen, aber nur mit Wertminderung da 8tkm darauf gelaufen sind?
    - Ist das rechtens schließlich geht er nicht der Pflicht der Nachbesserungeskosten nach



    Folgendes fordern wir wenns hart auf hart kommt an:


    - Rückzahlung des Kaufpreises
    - Schadensersatz KM Geld für An & Abfahrt zu ersten erfolglosen Nachbesserung
    - KFZ Anmelde Gebühr
    - Kennzeichen Gebühren


    Kann ich die Anwaltskosten SB 300 € auch mit ein fordern?


    Wir würden auch eine kostenfreie Nachbesserung dulden, was aber der Händler nicht machen will.


    Bis jetzt verdreht Herr X jeder Aussage von sich selbst was man schriftl. nachvollziehen kann, auch auf Fragen unsererseits wird nicht geantwortet nur wieder etwas neues anderes Geschrieben.
    Auch die Kanzlei gibt diese Aussagen uns wieder obwohl Sie unsere schreiben vollständig vorliegen haben, die müssten sich doch auch Ihren Teil denken?


    Ich habe morgen wieder einen Gespräch mit meinem Anwalt, mal schauen was er dazu sagt weil ich mir auf das schreiben an Ihn schon mal geäußert habe damit er auf unser Gespräch vorbereitet ist.
    Auch einen netten Ton sollte man meiner Meinung in einen strengeren ändern.


    Vllt. kann hierzu einer helfen, Tipps geben weils mir persönlich nur noch stört mich so mit einem Niederbayrischen Büffel um so ein Dreck zu streiten....

  • Du hast natürlich recht, du hast auch recht deine Anfahrt und Abfahrt, die Anmeldegebühren und Kennzeichengebühren einzufordern, aber würdest du für die paar Kröten einen Rechtsstreit betreiben? Quasi Klagen?
    Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland zwei paar Schuhe, zum Schluss endet alles im Vergleich, du hast dabei dann noch mehr Kosten und Zeit aufgewendet als ohne hin schon!
    Mein Tipp wäre, handel über deinen Anwalt mit dem Händler die Rückgabe wie angeboten ab, auch mit den 8tkm Wertminderung, und schließe die Sache für dich und deine Frau ab.
    Schadensersatz kannst du nicht geltend machen, du müsstest beweisen das dir durch die Anfahrt Schaden entstanden ist, das geht vielleicht als Selbstständiger wenn du dadurch Verdienstausfall hast --> glaube sehr schwer durch zu drücken vor Gericht
    Den Kaufpreis gibt ss so eigtl. auch nie voll zurück, die 8tkm sind nun mal von euch gefahren worden!
    Die SB von der Rechtschutz wirst du tragen müssen, solange die Gegnerpartei nicht verklagt wurde, wird die das auch nicht zahlen.


    Meine Meinung, schließe es mit dem kleinen Verlust ab, ist besser für die Nerven und den Geldbeutel, besser eine Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. :thumbup:

    "Von Tauschangeboten (Fahrzeuge, Frauen, Teppiche, Kamele etc.) bitte ich abzusehen."

  • Mir wollte mein Händler auch weiß machen, dass man eine Gebrauchtwagengarantie nur MAXIMAL bis zu 3 Jahre nach EZ hat... und keine gesetzliche Gewährleistung.


    Hab denen den Vogel gezeigt und drauf bestanden, dass die Mängel behoben werden und ihnen mal die gesetzlichen Vorgaben diktiert.

  • Soda
    Und um wieviel kann er den Wert hierzu mindern bei ca 8tkm ?


    Mel
    Ist ja schön und gut hilft bei mir nichts wie du siehst...


    Ja ich finde es richtig beschissen und ja ich weiß das sowas oft nicht gut aus geht aber ich bekomms kotzen...
    Mit einem kleineren Verlust wäre das Auto zu behalten nehme ich fast an es zu reparieren da der Anwalt bez. Der SB anders entgegen kommen würde...

  • Das kann glaube ich nur ein Gutachter sagen, aus dem Bauch heraus kann ich mir nicht vorstellen das es mehr als 500,-€ sein können. Er soll euch sagen was er abziehen will und dann würde ich schauen.
    Das er denn schon zurücknehmen will finde ich bemerkenswert, deswegen würde ich mich dazu entschließen das so abzuwickeln um mir den ganzen Ärger mit Anwalt, Kosten, Gericht, Gutachter etc. zu sparen, auch wenn ich eigtl. im Recht wäre.
    So hast du evtl. 800,- Kosten, von denen du die 500,- für die Nutzung sowieso hättest (Wertverlust), hättest aber den 1er von der Backe, wer weis was noch für Überraschungen in der Karre schlummern :pinch:

    "Von Tauschangeboten (Fahrzeuge, Frauen, Teppiche, Kamele etc.) bitte ich abzusehen."

  • http://www.studium-kfz-ausbildung.de/download/info-service/13-04_4-1_Rueckabwicklung_von_Fahrzeugverkaeufen_Merkblatt_2013.pdf


    siehe seite 6, da steht die Faustformel die Gerichte bei Gebrauchtwagen üblicherweise anwenden.


    Gruß
    Steffen

  • @ Ddre wollte auch was zu schreiben aber als ich die Kommentare von Soda gelesen hätte ich dir das selbe geraten was er schrieb.


    Wenn du aber den 1er rep lassen willst/200€ einsparen frage bei der BMW Kundenbetreuung mal nach ob das Ankerblech ein Verschleißteil ist ;)
    Ebenso lese ich in deinem Text raus dass das Lenkrad schief ist seid dem er aus der Reparatur ist ;) , denke mal das kommt weil sie als primäres Werkzeug einen 20kg Vorschlaghammer genutzt haben ....
    Würde das Auto denen wieder auf den Hofstellen, wenn sie Fragen wieso nicht sofort bemängelt, warst auf der Fahrt mit beschäftig zu horchen ob das Quietschen weg ist ...


    Aber mein an raten gib den Eimer zurück so was kannst du nicht guten Gewissens fahren.


    Gruß Dolce

  • Ich würde - ausgehend von der österreichischen Judikatur - davon ausgehen, dass für 8t km etwa 800 bis 1000 EUR als Wertminderung vom seinerzeitigen Kaufpreis in Abzug zu bringen sind. Schadenersatz (dh Ersatz der Kosten für Anmeldung etc) wird deswegen schwierig werden, weil Du den Anspruch auf Wandlung auf Gewährleistung stützt; Schadenersatz setzt voraus, dass der Verkäufer schuldhaft gehandelt hat.



    Ich finde jedoch, dass die aufgetretenen Mängel doch eigentlich Bagatellmängel sind, die sich mit wenig Aufwand beseitigen lassen. Bezüglich des schiefstehenden Lenkrades würde sich wohl jeder Verkäufer querlegen, da dieser Mangel ja offenbar zum Zeitpunkt der Übergabe an Dich nicht vorhanden war.


    Die Sportantenne war offenbar auch zum Zeitpunkt der Übergabe an Dich verbaut; dass der Radioempfang schlecht ist, mag zwar zugegebenermaßen lästig sein, ich denke aber nicht, dass dieser "Mangel" für sich alleine die Rückabwicklung des Kaufvertrages rechtfertigt.


    Bleibt also das quietschende Ankerblech, das ja bereits repariert wurde, wobei der Händler EUR 200 an Arbeitszeit fordert.


    Wenn Du mit dem Auto sonst zufrieden bist, sehe ich eigentlich keinen Grund zur Rückabwicklung. MA muss es doch möglich sein, mit dem Verkäufer eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden; ich kann nur davon abraten, wegen solcher Kleinigkeiten den Rechtsweg zu beschreiten, da sich die Sache bei Gericht ganz leicht ein Jahr hinziehen kann.

  • So Neues von der Front..


    Anwälte haben sich auf folgendes geeinigt sowie demnächst beide Parteien:


    Kaufpreis 5,6k
    Laufleistung seit Kauf 8tkm


    Wir müssen pro 1000 0,5 % des Kaufbetrages zurück erstatten, sind also an die 200? die uns abgezogen werden.


    Dafür muss er Anmeldegebühr, KfZ Kennzeichen und fahrt zur ersten Nachbesserung zum KM Satz von 0,30? wieder uns gut schreiben.


    Mit meinen Anwalt hab ich auch schon einen feinen Deal so das wir aus der Sache mit -100? raus kommen, mM für 8tkm ok.


    Auto holt er bei uns ab sowie Abmeldung muss komplett durch ihn erfolgen.


    Trotzdem danke für eure Infos :)