Hallo e90-Gemeinde, ich habe ein Verständnisproblem. Es geht um neue Sommerreifen, sprich Felgen und Gummiräder. Meine Frage bezieht sich auf die Felgen samt der ABE für das Felgenrad. In den Hinweisen und Auflagen bei meinem Fahrzeug stehen bspw. die Codes: A01, A02, K1a, K2a usw... Jetzt das Verständnisproblem: :rolleyes: Auflage A01: A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Auflage A02: A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Wie zum Geier habe ich das zu verstehen? Muss ich jetzt beim TÜV vorfahren, dass sich das ein Sachverständiger anschaut und ich das beglaubigen lassen muss (A01) ODER kann ich die Felgen einfach auf die Gummis ziehen und fertig und lege nur die zuständige ABE der Felge in mein Handschuhfach und fertig? Ich kapier das nicht, das ist in meinen Augen ein "ENTWEDER ODER", nicht? Oder muss ich gar nicht mehr zum Tüv vorfahren, sobald im Hinweis A02 steht? Bitte um Hilfe !