Noch dazu riskiert man Ärger. Es ist m. W. gar nicht erlaubt mit einem Schaden auf eine
Autobahn aufzufahren, und das dürfte auch auf den Start von einem Rastplatz wieder raus
auf die AB zutreffen. Bleibst du dann liegen, und gibst zu damit aufgefahren zu sein, dann
kann das eine Verwarnung nach sich ziehen. Zu Recht.
Der Absatz könnte auch an mich gerichtet sein.
Zur Klärung: zur Raststätte ausgefahren bin ich, da das Fzg. beim Beschleunigen aus 140 km/h zu Tanzen begann (und die Traktionskontrolle sich meldete). So viel Drehmoment hat er dann doch nicht... einen Reifenschaden hatte ich daher vermutet, auch die Achse richtig geraten, nur mit links oder rechts war ich mir nicht sicher.
An der Raststätte habe ich dann auch keinen Schaden gefunden, da der Reifen ja nicht mal erkennbar "zusammensackt" war. Einen Riss gab es bei mir definitiv nicht, damit wäre ich auch nicht mehr weiter gefahren.
Das Auto hatte bis dahin ja auch noch nicht "gemeckert", das kam erst nachdem ich die Fahrt fortgesetzt habe. Vermutlich ist die Luft langsam durch einen Nagel entwischen, der Reifendienst hatte leider nicht nachgesehen, sondern nur ab- und aufgezogen (ich bekam 4 neue NonRFT).
Ich denke, unter den beschriebenen Umständen war die Weiterfahrt vertretbar, das ist ja auch der Grund für RTF.