Frage zu EuroPlus Garantie bzw. Gewährleistung Gebrauchtwagen

  • Hallo zusammen,


    ich hab mal ne ganz spezielle Frage vorallem an eventuelle BMW-Mitarbeiter...Hier wurde ja das Thema Soundgenerator schon angesprochen. Nun gibt es ja die Lösung den Faltenbalg zwischen Airbox und Ansaugbrücke einfach gegen das Teil vom 130i auszutauschen. Die Teile vom Dreier bzw. vom Einser sind baugleich, nur das beim Einser der Soundgenerator dran ist. Ein Austausch ist also problemlos möglich, alles original Teile, auf der Fertigungszeichnung vom Balg mit Soundgenerator (die ich mir angesehen habe) steht Bauteilfunktion mit Luftfilterkasten xy und Reinluftschlauch XYZ abgestimmt (Genau die Nummern vom im Dreier verbauten teile aufgeführt). Also stünde einem Einbau in den Dreier nichts im Wege zumal die Motoren ja identisch und sogar die Bauteilnummern der betreffenden Teile gleich sind. Wenn ich dieses Teil nun in mein Auto einbaue, bekomme ich da theoretisch Probleme mit der Europlus, falls am Auto mal was kaputt geht, mit der Begründung Sie haben am Auto ja was verändert? Ich meine ich kann ja auch den Schaltknauf vom Einser in den Dreier bauen ohne Probleme mit der Europlus zu bekommen. Auch dem Einbau von Audioanlagen bzw. anderen Rädern steht ja nichts im Weg. Kann man das einfach ändern, zumal es ja kein Ding ist zwei Schellen zu lösen und den anderen Balg einzubauen. Oder sollte man lieber bis zum Ablauf der Garantie warten???

    Wen Gott strafen wollte, den versah er mit Verstand...
    Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden!



  • Theoretisch wäre es möglich das man dir die Übernahme ablehnt, aber dann muss es ein Bauteil sein, was direkt von der Veränderung betroffen ist und das wird wohl nicht vorkommen, zumindest nicht während der Gewährleistung.


    Göran

  • Also irgendetwas, was direkt mit dem Teil in Verbindung steht...Eventuell Luftmassenmesser oder wie?

    Wen Gott strafen wollte, den versah er mit Verstand...
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  • Also ich denke nicht das du dadurch Probleme bekommst, die meisten werden das wahrscheinlich nichtmal bemerken. Wenn du sicher gehen willst einfach kurz auf Orginalteile zurückrüsten 8)


    Falls du den Soundgenerator nachgerüstet hast, bitte nen kleinen Erfahrungsbericht mit Soundfile posten :D

  • Soweit ich die Bedingungen der EuroPlus verstanden habe, darf man am Auto nicht einmal selbst die Reifen wechseln, ohne die Ansprüche zu riskieren.
    Meine direkte Nachfrage bei BMW wurde von einem pampigen BMW Sachbearbeiter bestätigt und gefestigt, dass ich ja kein abschliessen muss wenn es mir nicht passt.


    Ich habe trotzdem eine abgeschlossen, obwohl mir auch der Verkäufer des Auto in der Niederlassung Frankfurt davon abgeraten hat.
    Im Bedarfsfall habe ich einfach einen weiteren Ansprechpartner...


    Ich hoffe es passiert nie was.


    Fazit: Ich würde an Deiner darauf keine Rücksicht nehmen. Wenn die Lust haben sich an einem eventuellen Schaden zu beteiligen, werden sie es machen, wenn nicht werde die einen Grund finden, warum sie nicht eintreten können.

    BMW 335D, E91, Brilliantweiss, Bilstein B16 PSS10, VOLK RaysWheels ER30 18", BMW Performance DOM Strebe Carbon , H&R Stabilisatoren, Wetterauer OBD Tuning (340 PS/650NM), VMAX Aufhebung, BMW Performance Lenkrad, Bremse (Belag Carbopad RS/GT), VeTyS

  • Und wo bitte steht das in dem Heft was ich ausgehändigt bekommen habe??? Ich habe das nirgendwo in den Garantiebedingungen gefunden, außer was die EP nicht bezahlt!
    Da steht eigentlich nicht, dass ich nichteinmal Räder wechseln darf. Der Auszug bezieht sich eigentlich nur auf Wartung beim :D bzw. Tuning durch Fremdteile


    "-durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Kraftfahrzeuges (z.B. durch Tuning) oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind"


    Würde hier ja ein Originalteil verbauen, was laut Herstellerzeichnung BMW funktionsfähig mit den in meinem Fahrzeug verbauten Teilen ist. Folglich kann die Garantie ja nicht ausgeschlossen werden oder???


    "Durchführung aller vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs- und/oder Inspektions- und Pflegearbeiten beim garantiegebenden Händler. Beachtung der Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeuges. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten gefährdet die Garantieansprüche. Verletzt der Garantienehmer diese Pflichten, so ist der Garantiegeber von der Leistungspflicht aus der Garantie befreit."


    -Betrifft mich nicht, da die Europlus bis dahin eh abgelaufen ist und ich bis dahin meinen Händler besuchen werde.

    Wen Gott strafen wollte, den versah er mit Verstand...
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