Vandalismus am Auto... Was tun?

  • Dass du das für dich korrekt interpretierst, daran hab ich keinen Zweifel. Ich fand nur die Formulierung mit "besteht 'erstmal' weiterhin" etwas zu Allgemein. "Erstmal" kann man auf viele mögliche Szenarien beziehen. Und der TE ist ja auch sofort drauf angesprungen. Wollen hoffen, dass er das richtig verstanden hat. Alle zitieren Texte lassen da eigentlich keine Lücke zur Fehlinterpretation.


    Mal was anderes: Weißt du oder sonst jemand, warum unterschieden wird nach Erst- und Folgevertrag? Ich erkenne da den Sinn irgendwie nicht...


    ganz einfach. weil erst mir der zahlung des Erstbeitrages der Vertrag auch wirklich aktiv wird und Versicherungsschutz besteht... alles andere vor dem Erstbeitrag ist nur "vorläufige Deckung"


    WIrd der Erstbeitrag nicht gezahlt besteht von Anfang an kein versicherungsschutz für das KFZ



    http://www.kfz-versicherung724…/erstbeitrag-folgebeitrag

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