Hi,
ich hatte mir ja auf meinem E91 hinten 20mm Spurplatten von H&R draufgemacht. Bereifung 225/255 auf Doppelspeiche 161.
Die Dinger wollte mir der Prüfer jetzt nicht eintragen :motz:
Grund war, dass in den Auflagen des Teilegutachtens das hier steht:
ZitatA6. Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten eng anzulegen und um ca. 5mm auszustellen. Der Kotflügel ist oben aufzuweiten. Im Übergang zum Stoßfänger sind die nach innen stehenden Kanten abzuschleifen. Der Innenkotflügel ist oben über dem Rad warm wegzudrücken oder auszuschneiden.
Da meine Kanten zwar angelegt sind, aber nicht ausgestellt, sagte der Prüfer mir dass er es nicht eintragen kann (blablabla-Diskussion- geht nicht ). Er hat aber das Auto verschränkt, hinten haben sich zwei Bierbäuchige Prüfer mit draufgesetzt, und es hat nix geschleift. Wegen der Auflage kann er es aber nicht eintragen
Hab ich da jetzt irgendeine Chance? Müssen wirklich die Auflagen alle erfüllt sein, auch wenn die Freigängigkeit nach Prüfung vorhanden ist?