Gutachten bei vollkasko

  • Hab ein problem und eventuell kennt einer von euch damit aus.


    Ich hatte einen Schaden am Auto von einem LKW mit Anhänger. Der hatte glasbruch geladen. Genau in meiner Höhe hat der durch Schlaglöcher, ladung verloren. Doch ist mit volle Fahrt nächste Straße eingebogen und war danach auch nicht mehr auffindbar. War natürlich direkt bei der Polizei. Straße musste auch gereinigt werden.

    Nur zur meiner Frage.

    Ich habe das ganze der Versicherung vermeldet. Wird durch vollkasko abgerechnet. ( durch das Glas habe ich alles tiefe Kratzer auf motorhaube, kotflügel, Stoßstange, Türen, Dach und Fahrerseite bis hinten durch)

    Die Versicherung hat einen gutachter geschickt. Hab gestern per Mail bekommen. Und die lohnkosten sind sehr niedrig. Dort steht ein vermerkt mit --- Die in der Schadenkalkulation angesetzten Verrechnungssätze beruhen auf Angaben des Auftraggebers.----

    Lohn kosten sind bei 500euro bei lackierkosten von 2000 Euro.

    Hab eine Werkstatt Bindung drin aber heisst es auch das eine Werkstatt für den Preis die Arbeiten macht also offiziell? Muss der Gutachten nicht realistische Preise nehmen?

    Vor Ort hat der Gutachter noch von wirtschaftlichen totalschaden gesprochen. Weil wirklich viele Teile lackiert werden müssen. Wert des 325 e90 wurde auf 9290euro ermittelt.

    Hatte vor Jahren mit einem anderen Auto schonmal nur kotflügel und Stoßstange zerkratzt durch ein Unfall.( war aber ein normaler Unfall ohne fahrerflucht, also Haftpflichtschaden)

    Darf der Gutachter wirklich die lohnkosten bestimmt oder müssen die sich ein Richtlinien und Vorgaben halten.

    Hab Rechtsschutz . Will aber nicht unnötig zum anwalt wenn am Ende nix ändert.



    Danke schonmal im voraus


    LG

  • Servus,


    Gutachter von der Versicherung wählen zur Kalkulation der Rep.Kosten Partnerwerkstätten mit denen die Versicherung zusammenarbeitet, die praktisch mit "Rabatt" arbeiten - dadurch sind die Lohnkosten niedriger als wenn du frei in eine Werkstatt fährst.


    Wenn du den Schaden reparieren lassen willst, wird die Reparatur dann von der im Gutachten genannten Werkstatt zu dem Preis durchgeführt.


    Du kannst trotzdem in eine eigene Werkstatt fahren, dann zahlen die Versicherer aber nur meist 85% (wahrscheinlich abhängig vom Versicherer, bei uns ist das zumindest so) weil du ja die Werkstattbindung vereinbart hast - als so eine Art Vertragsstrafe.


    Aus deiner Frage lese ich heraus, dass du aber fiktiv abrechnen lassen möchtest - da würdest du dann eben nur die geringeren Lohnkosten laut Gutachten ausbezahlt bekommen.


    Wenn du reparieren lassen möchtest, ist es ja eigentlich egal was es kostet - Hauptsache die Qualität stimmt am Ende, und falls nicht kannst du auf Nachbesserung bestehen (dann evtl. Anwalt, falls Versicherer sich quer stellt).


    Bei welcher Versicherung bist du denn?


    Vom Anwalt würde ich eher abraten, da du die Werkstattbindung vereinbart hast, darf dich der Versicherer eben an eine entsprechende Werkstatt verweisen.


    In Haftpflichtfällen kann es sich durchaus lohnen den Werkstattverweis anzufechten, aber bei dir ist es ja ein Kaskoschaden und eben vertraglich so geregelt.


    Gruß


    Ergänzung zum Thema wirtschaftlicher Totalschaden (TTS):


    Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungsaufwand (also der Wert den ein vergleichbarer E90 aktuell kostet (Wiederbeschaffungswert) - Restwert deines jetzt beschädigten E90) übersteigen, aber noch nicht den Wiederbeschaffungswert übersteigen, dann ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden.

    Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, ist es ein "totaler" Totalschaden.


    Bei fiktiver Abrechnung wird stets der geringere Wert also entweder die Rep.Kosten oder der Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert - Restwert) gezahlt.