Abgasklappensteuerung beim BMW E92 335i N54

  • Guten Tag liebe Comunity,


    Zuerst zu meinem Auto: BMW E92 335i N54 mit performance ESD der ersten Generation.

    ich wurde vor ein paar Tagen von der Polizei angehalten. Dabei wurde bei Motor aus bemängelt, dass die Klappe offen sei. Daraufhin habe ich dem Polizisten angeboten den Wagen zu starten und zu gucken ob die Klappe dann zu ist. Was soll ich sagen war sie natürlich nicht. Daraufhin habe ich eine Müngelkarte bekommen und muss den Wagen in ein paar Tagen nochmal bei der Polizei vorführen. Ich habe mir natürlich direkt den Schlauch angeschaut ob dieser abgesteckt ist oder mit einer Schraube manipuliert. Dies war nicht der Fall. Auch der Stecker auf der Linkenseite hinter der Kofferraumabdeckung war angesteckt. Also hatte ich den Abend direkt im Forum nachgelesen und entdeckt, das die Klappe im Stand immer offen ist und erst im Fahrbetrieb schließt und dann bei ca. 3500 Umdrehungen wieder auf geht. Eine Ausnahme ist allerdings der Kaltstart, bei dem die Klappe zu sein soll. Das habe ich überprüft. Im Kaltstart ist die bei mir auch zu. Darauf hin habe ich bei BMW in drei verschiedenen Niederlassungen in meiner Umgebung angerufen und nach etwas schriftlichen gebeten aus dem detailliert hervorgeht, wann die Klappe geöffnet und wann diese geschlossen ist. Dies konnten oder wollten sie mir jedoch nicht geben. Bei der Zentrale in München genau das selbe.

    Daher habe ich auch beim TÜV gefragt ob diese mir den Ordnungsgemäßen gebrauch der Klappe bestätigen können. Auch hier ein Schuss in den Ofen.

    Daher habe ich mich nochmal mit der Polizeidienststelle in Verbindung gesetzt. Dort habe ich dann einen Rückruf erhalten von einem Beamten welcher wohl mehr Ahnun von der Thematik hat. Er hatte mir angeboten sich die Klappe nochmal anzuschauen und mir dann die Ordnungsgemäße Funktion zu bescheinigen.
    Ich bin also dort hin gefahren und der Polizist hatte sich mit mir zusammen alles angeschaut. Nachdem wir nicht weitergekommen sind haben wir eine DB Messung durchgeführt welche auch komplett im Rahmen lag. Auch den ersten Gang haben wir eingelegt und sind angefahren um zu gucken ob die Klappe sich dann im Fahrbetrieb schließt. Das hat Sie leider auch dann nicht.

    Daraufhin bin ich also mit dem selben Problem wie vorher nach Hause gefahren und habe wieder etliche Stunden recherchiert. Hier bin ich dann auf einen Beitrag aus einem anderen Forum gestoßen wo behauptet wurde das die Klappe sich auch im ersten gang beim Fahren nicht schließt sondern erst beim Fahren im zweiten Gang. Nun wird das mit dem nachschauen im zweiten Gang jedoch schwierig.

    Was mich verwundert ist nur, dass die Klappe im Kaltstart einwandfrei schließt und danach auch wieder aufgeht. Also dementsprechend ich behaupten würde, dass die Klappe so funktioniert wie sie soll.
    Meine Frage nun ist also ob jemand eine Ahnung von den genauen Parametern der Klappe hat, wann sie geschlossen und wann sie offen sein müsste? Im besten Falle vielleicht sogar ein Dokument darüber direkt von BMW hat?

    Ich bin Ratlos was ich noch machen soll. Sollte ich die Ordnungsgemäße Funktion nicht bis nächste Woche belegen können, wird mein Auto zwangsabgemeldet und gegen mich ein Verfahren eingeleitet.
    Daher bitte ich dringend um Eure Hilfe.

    Vielen Dank schonmal an die Community.

    PS: Sorry für die lange Beschreibung. Ich wollte das Thema nur wirklich ausführlich behandeln.

  • Direkt Anwalt und verklagen…


    Nee im Ernst… was ein Joke. Wie kann man denn ein Auto stilllegen basierend auf irgendwelchen Behauptungen? Es gibt doch kein Gesetz dass vorschreibt wie die Auspuffklappe funktionieren soll?! Wie kann das überhaupt angezweifelt werden? Die dB Messung ist doch das was zählt. Oder sehe ich da was falsch?


    Und so lange man dir nicht nachweisen kann, dass du die Software oder sonst was modifiziert hast musst du doch gar nichts vorzeigen. Du hast doch keine Ahnung wie BMW das Fahrzeug gebaut hat.

  • Sollte ich die Ordnungsgemäße Funktion nicht bis nächste Woche belegen können, wird mein Auto zwangsabgemeldet und gegen mich ein Verfahren eingeleitet.

    Hast mal gefragt wie die Klappe „Ordnungsgemäß“ funktioniert? Sollten die ja wissen wenn sie dich deshalb stilllegen. Das einfachste wird wahrscheinlich sein die Klappe irgendwie zu blockieren oder den Schalter so zu überbrücken, dass die Klappe ständig geschlossen ist. Dann kurz abnehmen lassen und später wieder auf original zurück rüsten. Offensichtlich wollen die ja einfach eine geschlossene Klappe sehen. Kennen ja scheinbar nicht die Steuerung „ab Werk“ und scheint ihnen auch egal zu sein.

  • Radkappen-Tuner117
    Ich wurde am Donnerstag Abend angehalten. In dem Zuge war der Motor aus, da ich sowieso gerade geparkt hatte. Der Polizist hatte sich im Zuge der Kontrolle die Auspuffklappe angeschaut und behauptet, dass diese in dem Zustand zu sein sollte. Ich hatte ihm dann Angeboten den wagen einmal anzustellen um zu schauen ob sich die Klappe schließt. Dies hat sie nicht. Ich habe darüber dann eine Mängelkarte bekommen musste allerdings nichts bezahlen und wurde auch nicht stillgelegt. Jedoch steht auf der Mängelkarte, dass wenn ich es bis Datum X nicht vorzeige, erfolgt die Zwangsabmeldung und ein Verfahren gegen mich.
    Nachdem ich mit BMW und dem TÜV nicht weiter gekommen war hatte ich mich einige Tage später mit der Polizeidienststelle in Verbindung gesetzt und hatte einen super freundlichen Beamten am Telefon welcher scheinbar etwas mehr Ahnung hat und wohl privat auch einen BMW fährt. Dieser hatte mir angeboten vorbei zukommen und er würde sich die Klappe anschauen um mir die "legalität" der Funktion der Klappe zu bestätigen. In dem Zuge haben wir alles versucht die Klappe dazu zu bringen sich zu schließen. Im Stand gas geben, erste gang einlegen und anfahren (natürlich nur im Standgas sonst wäre der freundliche Beamte nicht so schnell hinterher gekommen um zu schauen ob die Klappe sich schließt), im Zuge dessen hatten wir auch die DB Messung gemacht. Dort kam 100DB raus. Dürfen tut mein Wagen mit dem ESD 93 + 5DB Toleranz. Laut Beamten dennoch im Ramen da nur 2 DB lauter und der wagen auch schon alt etc. Bestätigen konnte dieser also auch nicht, dass die Klappe Ordnungsgemäß funktioniert.

    auch Interessant ist, dass Auf der Mängelkarte kein Name von einem der zwei Polizisten Steht welche mich durch Ihre Kontrolle in diese Situation gebracht hatten. Es ist lediglich eine Unterschrift enthalten welche die anderen Beamten der Dienststelle auch nicht wirklich entziffern konnten. Es wird nun versucht herauszufinden wer mich kontrolliert hatte, so dass dieser Polizist mit mir Kontakt aufnimmt. Die genannte Frist muss ich jedoch dennoch einhalten.

  • Junge…! Lass dich nicht verarschen. Ist natürlich als Außenstehender leicht gesagt, aber die müssen dir doch nachweisen dass deine Karre nicht ordnungsgemäß funktioniert, bzw. modifiert wurde. Und das geht nicht „basierend auf einer Behauptung eines Polizisten“ der keine Ahnung hat. Die müssen die Unterlagen von BMW besorgen die bestätigen dass die Klappe im Stand zu sein muss (was ja nicht der Fall ist wie du selber schon rausgefunden hast).

    Sorry wenn ich dir nicht direkt weiterhelfen kann, aber was willst du denn bei sowas machen? Du musst doch auch nicht nachweisen, dass deine ab Werk verbauten getönten Scheiben irgendwelche Vorschriften erfüllen.

    BMW wird dir bei sowas sicher auch nicht helfen. Die helfen dir nur wenn du ein neues Auto kaufen möchtest…


    Kannst die Frist ablaufen lassen und dann das Urteil anfechten falls es eins geben sollte (was ich nicht glaube da die nichts in der Hand haben).

  • Hast mal gefragt wie die Klappe „Ordnungsgemäß“ funktioniert? Sollten die ja wissen wenn sie dich deshalb stilllegen. Das einfachste wird wahrscheinlich sein die Klappe irgendwie zu blockieren oder den Schalter so zu überbrücken, dass die Klappe ständig geschlossen ist. Dann kurz abnehmen lassen und später wieder auf original zurück rüsten. Offensichtlich wollen die ja einfach eine geschlossene Klappe sehen. Kennen ja scheinbar nicht die Steuerung „ab Werk“ und scheint ihnen auch egal zu sein.

    Das Problem liegt darin, dass die anderen Polizisten auf der Wache wissen, dass die Klappe im Stand offen ist und das auch richtig ist. Das Problem ist nur, dass Sie im Betrieb in keiner Situation, in der es sich überprüfen lässt schließt. Und selbst wenn dies nun funktionieren sollte ist das Problem für jetzt erledigt. Da ich aber sicherlich nicht das letzte mal angehalten wurde wird dieses thema mich wohl sehr Bald wieder treffen. Dort wäre es natürlich gut etwas in der Hand zu haben welches das gegenteil beweist.
    Ich hatte heute nochmals mit der BMW Zentrale Kontakt und habe diese Aufmerksam gemacht auf die Produkthaftung da der ESD ja ein unverändertes Originalprodukt ist. Ich habe die Hoffnung dass mit dieser Anmerkung nun BMW doch noch etwas herrausgibt. Ansonsten kann ich nur hoffen, dass der besagte Beamte welcher mich kontrolliert hat sich bei mir meldet und die Sache auf Grund der durchgeführten DB Messung auf sich beruhen lässt. Ansonsten hätte ich noch ein Video vom Kaltstart bei dem ich in den Auspuff gefilmt hatte dort ist zu sehen, dass die Klappe sich nach dem Kaltstart öffnet (sprich die Klappe funktioniert) leider ist es auf dem Video zu sehen aber nur schlecht.

  • Das Problem ist nur, dass Sie im Betrieb in keiner Situation, in der es sich überprüfen lässt schließt.

    Ja und? Das ist doch nicht dein Problem. Die müssen dir doch erstmal nachweisen, dass die Klappe schließen muss. Geräuschemissionsgrenzwerte ist das was zählt, und die hätst du ja ein.


    Sonst lass halt das Fahrzeug über Nacht bei denen auf dem Parkplatz stehen wenn du kein Bock hast das über mehrere Wochen auszudiskutieren. Wenn die nur sehen wollen dass die Klappe sich bewegt, können die ja am nächsten Morgen nen Kaltstart machen.

  • Die Abgasklappe wird anhand folgender Größen gesteuert.


    Motordrehzahl

    Drehmoment

    Fahrgeschwindigkeit

    Eingelegter Gang


    Leider hab ich auch keine Angaben bei welchen Größen die offen oder zu sein soll.

  • Zum Thema „schliesst erst im zweiten Gang“ (im anderen Thread beschrieben:


    Auto auf der Bühne freiheben. Dann kannst Du in den zweiten schalten und es muss niemand hinterherlaufen.


    Zum Thema Zulassung:

    Solange der Schalldämpfer eine e-Nummer hat und die Zulassung nicht zurückgezogen wurde, ist für das Produkt die Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Zulassung maßgebend - NICHT die verschärfte heutige.