das heisst endrohre ab, und dann neue dranschweissen und nicht zu tüv.
cool.
das heisst endrohre ab, und dann neue dranschweissen und nicht zu tüv.
cool.
jap so ist es..
wirst ja dann vielleicht morgen sehen warum ich frage. :herzen:
das heisst endrohre ab, und dann neue dranschweissen und nicht zu tüv.
cool.
jap so ist es..
Seid ihr euch da sicher? :gruebel:
Ich dachte daß sogar "nur" Endrohre auch eine ABE bzw. Tüv brauchen...
ich bin mir nicht sicher. deshalb frage ich ja.
nein ist wirklich so..
Alles anzeigenich habe mir sowas auch schon überlegt, da ich selber gerne baue usw.. und da meiner ja im winter eh steht werd ich mal schauen was ich noch so alles mache..
zuerst muss die bestehende liste abgearbeitet werden..
ich weiß gar nicht was die meisten hier haben.. ich würde mir nie einen verbastelten scheiß an mein Auto machen, wenn dann muss es schon zu 100% passen und gut aussehen und kein Pfusch sein.. wenn ich ausprobiere mir so eine Anlage zu bauen und die nicht gut ist usw.. dann schmeiß ich es weg..
PS: wegen Tüv brauchst du dir keine Sorgen machen, ist nicht eintragungspflichtig oder sonstiges.. da du ja theoretisch nur die Endrohre veränderst..
mfg Michi
Ich sehe das Problem eher beim Tüv...
Als ich vor 6 Jahren mein Mercedes Sportcoupe hatte, haben wir das auch versucht so umzubauen und ich war dann beim Tüv nachdem ich in einer Polizeikontrolle die weltbekannte Karte bekommen hatte, wo ich beim Tüv einen Stempel abholen sollte, da das nicht zugelassen war bzw ich keine Papiere hatte. Und meine blaue Unterbodenbeleuchtung kam auch nichts so gut an
Also haben wir das wieder in Originalzustand gebracht, den Stempel geholt und dann direkt wieder drangeschweisst:-)
Das Beste am ganzen war, die Karte ist nie bei der Polizei angekommen, dann hab ich mir die 4 Rohr-Auspuffanlage von Carlsson
geholt (2400Euro ) und dann war es erst noch ein Gebastel, weil die Auspuffanlage mit AHK eigentlich nicht geht, aber dann
hats gepasst.
Also wenn du beim Tüv das eingetragen bekommst dann max mit ner Einzelabnahme...
Wünsch dir aber viel Glück...wenns keiner probiert, weiss mans nicht.
Grüße
nein ist wirklich so..
Ist das neu?
Schau mal hier -> Auspuffblendenumbau von 4 auf 6 Zylinder
Ganz unten auf der ersten Seite hat ein User geschrieben daß es schon eingetragen werden muß :gruebel: Wie auch immer, wo kein Kläger da kein Richter
nicht eintragunspflichtig.. wie Fashion auch schon sagte da es sich nur um die Enrohrvariante handelt und nicht um eine komplett veränderte Auspuffanlage oder Topf..
nicht eintragunspflichtig.. wie Fashion auch schon sagte da es sich nur um die Enrohrvariante handelt und nicht um eine komplett veränderte Auspuffanlage oder Topf..
...ich denke das selbst "wenn" es eintragungspflichtig wäre, dann wäre es meiner Meinung nach kein Problem, da der Endtopf ja unverändert bleibt.
Sollte ich mich im Frühjahr zu dem Umbau entscheiden, so kläre ich alles "vorher" mit den TÜV/DEKRA ab.
lg Jan