Danke Michael
dann warte ich mal ab ob von Stuttgart was kommt . Wobei ich dieses Jahr (349 Euro) wahrscheinlich nicht in Anspruch nehmen werde.
Gruss
Uwe
Danke Michael
dann warte ich mal ab ob von Stuttgart was kommt . Wobei ich dieses Jahr (349 Euro) wahrscheinlich nicht in Anspruch nehmen werde.
Gruss
Uwe
Hallo habe mir vor ca. 3 Monaten meinen E91 beim BMW-Service Händlder gekauft. Nun hat mein Fzg. einen Mangel an der Scheinwerferreinigungsanlage d.h. die Spritzdüsen fahren nicht mehr in den StossFänger zurück. Was meint ihr muss mein Händler im Rahmen seiner gesetztl. Gewährleistung für diesen Mangel haften ? Den Händler hab ich noch nicht erreicht da er in Urlaub ist.
Gruss crazydog
ü
Was denkt ihr müsste der Händler das ersetzten oder kann er sagen nach 2 Monaten das war bei ihm noch nicht ??
Ja er hat eine 1 jährige Garantie abgeschlossen diese umfasst aber nicht die Spritzdüsen der Scheibenreinigung lt. garantiebedingungen. Also wenn muss der Händler selber haften.
Also wenn du die 1jährige Garantie drin hast - dann müsste doch der auf jeden Fall drauf eintreten - Aber wieso sollte gerade dieser Ausschluss drin sein :gruebel:
gruss
gb
In der Garantie der Versicherung die der Händler abschließt ist nun mal nicht alles abgedeckt sondern nur bestimmte Teile und dazu zählen eben Scheinwerferreinigungsdüsen nicht der Motor würde dazu zählen z.B.
Hatte noch keiner so einen Fall das ein Mangel in der Beweispflichtzeit des Händler auftrat ??
Was denkt ihr müsste der Händler das ersetzten oder kann er sagen nach 2 Monaten das war bei ihm noch nicht ??
Rechtlich ist der Fall eindeutig.
Der Händler haftet dafür, dass er Dir eine fehlerfreie Ware verkauft hat. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Verkaufs. Wenn innerhalb der ersten 6 Monate ein Mangel sichtbar wird, geht man davon aus, dass die Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs Mängel hatte. Es sei denn, der Händler kann das Gegenteil beweisen.
Nach Ablauf der 6 Monate muss der Käufer beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs mangelhaft war.
Meistens kann der Beweis nicht geführt werden.
Also, auf zum Händler und die Beseitigung des Mangels verlangen.
Kleiner Tipp am Rande:
Dabei freundlich aber bestimmt auftreten. Das hat in der Praxis den meisten Erfolg. Wenn man den Händler beschimpft, was er für einen Schrott verkauft oder ähnliches, dann wird er auf Stur schalten.
Gib ihm das Gefühl, dass er durch die Mangelbeseitigung einen zufriedenen Kunden erhalten hat.
Gruß
Uwe
Lag ich mit meiner 6 monatigen Nachweispflicht gar net so flasch
Hät nicht gedacht, dass ich den Vorlesungsstoff noch weiß