Frag mal @Visoki....der ist da mitgesegelt
Beiträge von kueks29
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Das ist nicht Dein Ernst oder? Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht...
Oh doch, mein voller Ernst!
Erst haben sie den Schnee einfach von der Straße auf die ohnehin zu wenigen Parkflächen geschoben....und als die Zettel-Elsen dann deshalb zu wenig Einnahmen hatten (die arbeiten ja auch auf Provision), hat das Ordnungsamt sie in die Wohngebiete gejagt...
Mein Nachbar musste 500 € zahlen, weil sein Bürgersteig nicht ordnungsgemäß geräumt war! Und wie gesagt, wir wohnen in einem Wohngebiet in der hintersten Ecke in einer Sackgasse, wohin sich niemand mal ebenso verirrt- außer halt die Zettel-Geier.... -
Zur der ganzen Persönlichkeitsrechtssache...
Mal ein kleiner Denkanstoß: Wohin würde es führen, wenn die Exekutive keine Videoaufnahmen mehr machen dürfte?
Abschaffen sämtlicher Kameras aus Bussen & Bahnen, Bahnhöfen, Plätzen, Banken...
Wie soll da noch Vergehen und Verbrechen nachgewiesen werden?Du magst zwar rechtlich einige Vorbildung haben, aber in diesem Fall vergleichst Du Äpfel mit Birnen!
Denn es gibt dabei zwei große Unterschiede:
1. Wenn ich in einen Bus oder eine Bahn steige, oder einen Ort betrete, der mit Kameras überwacht wird, so steht dort immer ein Hinweisschild- und das ist gesetzlich im BDSG geregelt!
Besonderes Augenmerk liegt hier auf dem §3a BDSG:§ 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, soweit dies nach dem Verwendungszweck möglich ist und keinen im Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Das bedeutet im Klartext: Auf den Bildern sind Personen zu erkennen, deren Identität nicht eindeutig und ohne weiteres zu zuordnen ist.
Das ist bei der Videoüberwachung bei z.B. Abstandskontrollen anders! Da jedes Fahrzeug ein Kennzeichen hat, ist die Grundlage von §3a BDSG nicht mehr gegeben2. ergibt sich aus Punkt 1!
Wenn ich einen Ort betrete, der Kameraüberwacht ist, so erkenne ich das an der aufgestellten Beschilderung- und kann mich dem auch bewusst entziehen, wenn ich das nicht möchte!
Anders auf der Autobahn! Ich werde weder darauf hingewiesen, dass jemand in meine Persönlichkeitsrechte eingreift- noch kann ich mich dem entziehen, da ich zwangsläufig (durch die StVO geregelt) dieses Videoscanning über mich ergehen lassen muss- und das auch noch unbewusst!Also ehrlich gesagt gerne. Ich fahre durch die Stadt oft 60. Zum Glück denken ja auch nich alle wie ich, denn es gibt ja Leute die Fahren auf der Autobahn 90 und in der Stadt 30 oder 40. Außerdem passe ich mich doch der Situation an und fahre nicht einmal mit eingestelltem Tempomat durch jede Straße mit 60
...und gerade hier liegt der nächste Widerspruch in der Sache an sich!
Eigentlich ist der Staat dazu verpflichtet, sich im Sinne der Bürger und des Staates zu verhalten. Doch gerade in Städten wird dieses sehr gerne nicht getan, da ansonsten ja die "Melkkuh" der Nation unantastbar wäre....
Wer kennt das denn nicht? 3-Spurige Ein- und Ausfahrtsstraßen größerer Städte ließen vielerorts problemlos Tempo 60 zu! Das würde den Bürgern ermöglichen, im höchsten Gang zu fahren- also längere Übersetzung, und damit weniger Motorumdrehungen auf der zurückgelegten Strecke, und damit geringerer Verbrauch -> gut für Umweld, Anwohner und Geldbeutel der Autofahrer!
Stattdessen Tempo 50- ein Gang niedriger und damit erhöhter Verbrauch und alle damit folgenden Nachteile....
Desweiteren sind die Ampelschaltungen vielerorts so geschaltet, das die Hauptstraße bei exakten 50 km/h jede Ampel rot wird, sobald man auf sie zufährt. Das dieses zu erhöhtem Verbrauch und damit zu deutlichen Belastungen aller führt ist nicht hinweg zu diskutieren.
Eigenartigerweise ist dann diese "grüne Welle" so programmiert, das mit 60 km/h ein problemloses dahingleiten ohne ständiges Stoppen möglich ist- was die Pendler natürlich auch wissen und wo dann gerne mal aus "Gründen der Sicherheit" Erinnerungsbilder geschossen werden!Verstehe mich nicht falsch, Gesetze sind nötig, damit ein Zusammenleben vieler Menschen auf engstem Raum erst möglich wird!
Aber inzwischen sind viele Gesetze derart weltfremd, dass dem Bürger das Verständnis dafür fehlt!
Z.B. im Winter die Sache mit dem Streuen/Schneeräumen!
Die Komunen stellen einfach ein Schild hin: "Hier kein Winterdienst!". Dieses natürlich gerne und überall- sogar in proppevollen Innenstädten zur Weihnachtszeit!
Fällt nun einer auf die Nuss, so ist das sein eigenes Problem- stand ja ein Schild da!
Mach Du das aber mal bei Dir zu HauseWir wohnen in einer Anliegerstrße mit Wendehammer am Ende....Durch diese Straße fahren am Tag max. 10 Autos, kein Durchgangsverkehr!!!!!!
Ich habe einen Winterdienst beauftragt, der sich darum kümert- meine Nachbarn mussten 500 € zahlen, weil deren Gehweg vor der Tür nicht geräumt war.
...und ganz "lustig" bei der Sache: das Ordnungsamt hat seine Politessen aus der Stadt abgezogen, weil dort durch die mit Schnee gefüllten Parkplätze eh zu wenig Fahrzeuge seien und die Einnahmen zu gering wären, und hat die Damen durch die Wohngebiete gescheucht, um dort die Anwohner und ihren Winterdienst zu kontrollieren... -
Genau!
Meine Frau (selber Beamtin) sagt immer: "Was habt ihr gegen Beamte - die tun doch nichts!"
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Gut, das ist richtig bei < 4 m und > 200 km/h. Da kann man Dir das schon unterstellen.
Trotzdem hätten bei weitem nicht alle Gerichte das so ausgelegt.
Aber den Fehler hast Du nun mal begangen... ob Du provoziert worden bist oder nicht... das rechtfertigt Dein Handeln zu keinerm Zeitpunkt. Von daher einfach dumm gelaufenHey, ich bin jemand, der für seine Fehler einsteht- und sicherlich habe ich auch zu keinem Zeitpunkt versucht mich da raus zu reden
Wer Mist baut, der muss auch mit der Strafe leben ;)- da will ich mich auch gar nicht raus reden!Allerdings gilt für mich auch das "Ursache und Wirkung-Prinzip", und danach wäre die ganze Situation gar nicht entstanden, wenn die beiden Vögel mal auf die rechte Spur gefahren wären...
Insofern hätten sie für ihr handeln auch bestraft werden müssenAber nun ist auch egal....das ist Ewigkeiten her und heute kann man da eh nichts mehr dran ändern....
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Nach meinem Kenntnisstand liegt hier aber ein Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht vor. Versuchter Totschlag und Nötigung stehen im StGB und haben somit mit dem Zivilrecht rein gar nichts zu tun.
Ich habe mich da vielleicht ein wenig unglücklich ausgedrückt:
Also- die beiden haben als Person Anzeige erstattet- und Aufgrund des Vorwurfes hat die Staatsanwaltschaft angefangen zu ermitteln- daher ganz klar StrafrechtWas mich an dieser Stelle interessieren würde: an der Nötigung führt sicher kein Weg dran vorbei, aber wie hat das Gericht Dir den Versuch des Totschlags bitte nachgewiesen? Durch zu dichtes Auffahren und Drängeln? In meinen Augen ist so ein Urteil nicht haltbar und eine Berufung mehr als angebracht.
Es ist bekannt, dass unser Rechtssystem des öfteren mal Irrwege geht, aber hier ist der Beweis doch wirklich nicht erbracht worden. Wenn ja, dann bitte wie?!Ich kann es Dir nicht mehr genau sagen....ist schon 17 Jahre her
Wenn ich mich aber recht entsinne, dann reichte die Auswertung der Messdaten aus dem ersten Verfahren, sowie- wieder einmal- die Aussage der beiden "Beamten"...
...und da ich alleine unterwegs war, hatte ich ja nicht einmal einen Zeugen, der die vorherigen Geschehnisse untermauern konnte...Der Richter ging damals davon aus, dass ich mit meinem Verhalten bewusst und mit Vorsatz den etwaigen Tod anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf genommen habe....wenn ich mich recht entsinne...
Aber wie gesagt: Das ist Ewigkeiten her und ich müsste mal suchen, ob ich irgendwo vielleicht noch Unterlagen diesbezüglich von damals habe -
Also mit diesen Abstandsmessungen ist das so eine Sache!
Es wird immer eine Videoaufzeichnung gemacht, und bei Vertsößen eine Foto vom Fahrer gemacht!
Dies muss heutzutage nicht mehr unbedingt an einer Brücke sein- gerade die A1 zwischen Hamburg und Bremen ist dafür bekannt, dass alle paar Meter ein Blitzer steht!Aber das ganze ist rechtswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht am 11.08.2009 urteilte!
Die Urteilsbegründung könnt Ihr hier nachlesenZudem gebe ich selfmade recht!
Viele unserer Staatsdiener treiben ein ganz böses Spiel- und das mit dem Wissen, dass der Richter sagen wird "Das sind zwei Polizisten- deren Aussage stimmt!"Sowas ist es mir vor ca. 17 Jahren passiert!
Ich fuhr auf der A7 von Flensburg in Richtung Hamburg. Kurz vor Neumünster lief ich auf eine Kolonne auf, die hinter einem überholdenden LKW herzottelte....
Hinter mir kam plötzlich ein E-Klasse angeschossen, der mir so dicht auffuhr, dass ich nicht mal mehr seinen Scheibenwischer im Rückspiegel sehen konnte! Der zuckte dann auch noch links und rechts, blinker, Lichthupe, das volle Programm!!!!!!!!!!!!!!!
...und ich Idiot fahre auch noch nach rechts zwischen die LKW, um den vorbei zu lassen- ich dachte noch so, wenn der Idiot mir nun rein fährt....soll er doch jemanden anderen drauf brummenAls der LKW endlich sein Überholmanöver abgeschlossen hatte und die Bahn frei war, gaben wir gas....nur schaffte der Mercedes mit biegen und brechen 220, wo mein M3 (E36) noch chronisch unterfordert war.
Da er sich aber behaarlich weigerte auf die rechte Spur zu fahren, machte ich meinem Vorhaben zu überholen etwas mehr Nachdruck!
Ein wenig dichter drauf, blinker Links und ein paar Mal die Lichthupe....doch der Mercedes blieb eisern auf der linken Spur, obwohl rechts kein einziges Auto zu sehen war- einzige Reaktion:
Der Beifahrer drehte sich nach hinten und zeigte mir den ausgestreckten Mittelfinger...
Und da hatte ich dann keine Lust mehr, gab einmal kräftig gas und überholte das "Taxi" rechts....Zu damaliger Zeit musste aber noch nicht angehalten werden und so bekam ich ca. 4 Wochen später Post- 3,83 m Abstand bei gemessenen 214 km/h!
Mein Anwalt forderte dann mal das Video an und da war natürlich nur ein drängelnder BMW zu sehen- aber natürlich keine Vorgeschichte und auch kein ausgestreckter Mittelfinger....
Bei der Verhandlung sagte der Richter auch zu mir: "Das sind zwei Polizisten- die lügen nicht! Die Beamten haben sich durch ihren Fahrstil massiv bedroht gefühlt und hatten Angst um Ihr Leben!"
Da wieß ich den Richter mal an, seinen Kopf nach links rüber zu drehen und sich das selbstsichere Grinsen der beiden anzusehen, die da im Halbschlaf wie ein Sack Mehl auf dem Stuhl hängen. Wenn die wirklich Angst um ihr Leben gehabt hätten, dann würden sie dort nicht so achtlos herumlümmeln!
Der Richter explodierte förmlich, als er die beiden da gelangweilt rumlungern sah- und gab mir zum teil recht!
Immerhin durfte ich meinen Führerschein behalten, musste aber eine empfindliche Geldstraße zahlen!
Zudem wurden die beiden Beamten zu einer Geldstrafe wegen Missachtung des Gerichts verurteilt!Damit dachte ich, dass Thema sei abgehakt- aber Irrtum!
Die beiden Beamten haben sich über die Geldstrafe und den Anschiss des Richters dermaßen geärgert, dass sie mich zivilrechtlich anzeigten!
Um es abzukürzen: 6 Monate später wurde ich wegen versuchter Körperverletzung, versuchtem Totschlags und Nötigung zu einer 24-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt und habe nun mein Leben lang drei Vorstrafen in meiner Akte stehen!!!!So viel zum thema Beamte und Gerechtigkeit
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OK, dann lass uns morgen telefonieren....dann weiß ich auch Bescheid...Soll ich den Dicken auch mal fragen, ob er mit will?
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Kannst ja mitkommen, sind so 14 mann ungefähr. Hat sich alles die letzen zwei Tage entschieden. Haben die Bahn für uns.
Lass uns da morgen noch mal zu telefonieren....
Ich hätte einen Termin, den ich umwerfen könnte....muss nur mal fragen, ob mein Weibchen etwas vor hat- denn einer muss ja auf die Kleine aufpassen -
Bin Freitag um 20 Uhr in Bispingen um Kart zu fahren ^^.
Und das sagst Du erst jetzt?!?!?!?!