Hallo Leute,
habe heute noch eine schriftliche Bescheinungung bekommen
Zitat
Die
erfolgte Umrüstung der Rad/Reifenkombination in Verbindung mit
geänderten Fahrwerksfedern an Ihrem FZ machte eine Einzel-Begutachtung
gem. §21 i.V.m. §19(2)STVZO erforderlich. Dazu wird das FZ den durch den
Gesetzgeber vorgeschriebenen eingehenden Tests und Untersuchungen
unterzogen, die Zeit-und Kostenintensiv sind. Auf die positiv
abgeschlossene theoretischer Betrachtung folgt die statische und
fahrdynamische Untersuchung (ISO Slalom, Bremstests, Handling,
Fahrverhalten bei ddBbH etc.) in unterschiedlichen Beladungszuständen
auf einer abgesperrten Teststrecke. Ist auch dieses Ergebnis positiv, so
kann ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis ausgestellt
werden.
Die
Abrechnung der Kosten geschieht auf Stundenbasis (ca.110€/h) und
richtet sich nach dem tatsächlichem Aufwand plus Nebenkosten wie
Streckenmiete, Fahrtkosten etc, in der Summe selten unter 500€.

Wie sollte ich jetzt vorgehen, damit alles eingetragen wird?
Kann mir nicht vorstellen das es nur diesen Weg gibt..
Grüße Andreas