Ja, geht....
hat für den Händler den Vorteil, dass es kein Problem mit der Gewährleistung hat. Es muss allerdings aus dem Kaufvertrag zweifeslfrei ersichtlich sein, dass es in eigenem (privaten) Namen veräußert und nicht im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit...
Das Problem mit Gewährleistung (bzw. Garantie) hast du häufig auch bei Fahrzeugen die in der Austellung beim Vertrgashändler stehen, wo aber klein drunter steht "Verkauf im Kundenauftrag". Der Händler fungiert als Vermittler, Verkäufer (ohne Gewährleistung) ist jedoch eine Privatperson.
Die Verpflichtung einer Garantie hat aber kein Händler... wie gesagt nur Gewährleistung, und hierbei ist zu beachten, das eine Sachmängel haftung zwar grds. f+ür 12 Monate gewährt wird, jedoch nach 6 Monate eine Beweislastumkehr eintritt, so dass Du nachweisen musst, dass der Mangel bereits bei Kauf vorlag. (Pratisch i.d.R. unmöglich). Davor muss der Händler diesen Nachweis führen, dass der Mangel eben nicht zum Verkauf vorlag.
Schöne WE